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Mit Beschl. v. 03.02.2015, Az. 22 L 187/15, hat das VG Köln zwei Verfügungen der Stadt Bonn bestätigt, mit denen diese die Schließung des Seniorenwohnzentrums Haus Dottendorf angeordnet hatte.

Was ist passiert?

Die Stadt Bonn hatte Ende Januar 2015 die Schließung veranlasst, weil es strukturelle Mängel in der Pflegeeinrichtung gab. Dagegen hat der Betreiber Klage erhoben und vorgetragen, er sei bemüht, bestehende strukturelle Mängel abzustellen. Eine Schließung der Einrichtung sei unverhältnismäßig. Zugleich hat er vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Im Februar 2015 hatte das VG Köln den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die Betreiberin biete nicht die Gewähr für eine kurzfristige Aufarbeitung der erheblichen strukturellen und personellen Mängel in ihrer Betriebsführung. Nach wie vor bestehe ein erhebliches Risiko für die in der Einrichtung verbliebenen pflegebedürftigen Bewohner, wegen unzureichender Pflege Schäden an Gesundheit oder gar Leben zu erleiden. Nach wie vor sei die Führungsstruktur unzureichend.

Was sagt das VG Köln im Hauptsacheverfahren dazu?

Nunmehr hat das VG Köln die Schließungsverfügungen auch im Hauptsacheverfahren bestätigt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts haben die strukturellen Mängel im Bereich der Betriebs- und Pflegeleitung im Januar 2015 ein Ausmaß erreicht, das einen verantwortlichen Betrieb der Pflegeeinrichtung ausgeschlossen habe. Deshalb habe nur noch die Möglichkeit der Schließung bestanden.

Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das OVG Münster entscheidet.

 

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 25.10.2016 und Juris das Rechtsportal

 

RH