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Widerruf eines Anwaltsvertrages bei dessen Abschluss im Fernabsatzweg? Dazu hat am 01.02.2018 der BGH zu Az. IX ZR 204/16 entschieden. Und zwar unterfallen Anwaltsverträge den Regeln für den Fernabsatz und können als solche widerrufen werden.

Grundsätzliche Erwägungen

Damit hat der BGH der Auffassung eine Absage erteilt, die den Widerruf eines Anwaltsvertrags generell nicht gerechtfertigt hält, weil es primär um persönliche Dienstleistungen geht. Nach Auffassung des BGH entspreche es der Lebenswirklichkeit, dass sich auch Rechtsanwälte moderner Vertriebsformen über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über das Internet, bedienen; der Schutz der Verbraucher gebiete es, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden.

Widerruf eines Anwaltsvertrages bei dessen Abschluss im Fernabsatzweg? Dazu im Einzelnen der BGH:

Das Berufungsgericht hat die Voraussetzungen eines vom Beklagten ausgeübten Widerrufsrechts mit Recht bejaht hat, so der BGH.

Der Beklagte hätte den Anwaltsvertrag nach § 355 BGB aF widerrufen können. Gemäß Art. 229 § 32 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB würde das Widerrufsrecht bei Verträgen, die vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden – wie im vorliegenden Fall – und bei denen keine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht nach § 312d BGB aF erfolgt sei, erst mit Ablauf des 27. Juni 2015 erlöschen.

Die von der Revision aus Art. 12 Abs. 1 GG und dem Bestimmtheitsgebot abgeleiteten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 312b Abs. 1 BGB aF würden nicht bestehen. Insbesondere unter Berücksichtigung des Normzwecks bestehe eine hinreichend zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der §§ 312b ff BGB aF. Der Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz nur unter den Voraussetzungen des § 312e Abs. 2 BGB aF für vor dem Widerruf erbrachte Leistungen, sei aus Gründen des Verbraucherschutzes sachlich gerechtfertigt.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 2/2018 v. 01.02.2018 und Juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/widerrufsrecht-bei-leasingvertrag-mit-kilometerabrechnung/ und https://raheinemann.de/widerruf-des-beitritts-zu-investmentfonds-jahre-spaeter/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Widerruf eines Anwaltsvertrages bei dessen Abschluss im Fernabsatzweg? Dazu hat am 01.02.2018 der BGH zu Az. IX ZR 204/16 entschieden.