Nach dem von der Bundesregierung im Bundestag eingebrachten Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sollen große Internet-Plattformen wie Twitter und Facebook zu wirksameren und schnelleren Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte verpflichtet werden.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten zur Verfahrensbeschleunigung den Entwurf bereits wortgleich als eigenen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12727) zum Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/12727) eingebracht und am 19.05.2017 in erster Lesung im Plenum beraten, während der Regierungsentwurf gemäß den Verfahrensvorschriften zunächst dem Bundesrat zugegangen war.
Den Gesetzentwurf hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am 02.06.2017 beraten und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Der Bundesrat bezeichnet demnach die Schätzung der Bundesregierung für den Erfüllungsaufwand durch die Justiz der Länder von nur 300.000 Euro im Jahr als „schwer nachvollziehbar“. Auch Frage gestellt wird von der Länderkammer die vorgesehene Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz für die Durchsetzung des Gesetzes in Frage. Eine mögliche Kollision mit Länderzuständigkeiten deutet sie hier an und verlangt eine Prüfung, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Der Bundesrat äußert daneben eine Reihe inhaltlicher Anregungen, Einwände und Bedenken.
Die Bundesregierung bleibt in ihrer Gegenäußerung bei ihrer Kostenschätzung für den Erfüllungsaufwand und schreibt außerdem: „Ein Konflikt mit dem Medienrecht bzw. der Medienaufsicht der Länder besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht.“ Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei deshalb nicht zustimmungsbedürftig.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 371 v. 15.06.2017 und Juris das Rechtsportal
RH