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Anspruch Schauspieler auf zahnfarbene Vollverblendung einer Brücke? Dazu hat das SG Dresden am 02.01.2017, Az. S 2 R 927/13, entschieden. Und zwar müssen sich Schauspieler nicht zwingend auf eine kassenärztliche metallische Zahnbrücke verweisen lassen, so das SG Dresden. Vielmehr können die besonderen Anforderungen des Schauspielerberufs eine Vollverblendung der Brücke erfordern, auch wenn Backenzähne betroffen sind.

Was ist passiert?

Der 52-jährige Kläger ist als Theater- und Fernsehschauspieler in verschiedenen befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig gewesen. Er ließ sich im Bereich des rechten Unterkiefers eine Brücke des 5. bis 7. Zahnes anfertigen. Von der Krankenkasse wurden nur die Kosten für eine metallische Konstruktion erstattet. Von der Rentenversicherung begehrte der Kläger die Zahlung weiterer 1.450 Euro für eine zahnfarbene Vollverblendung.

Anspruch Schauspieler auf zahnfarbene Vollverblendung einer Brücke? Dazu das SG Dresden

Das SG Dresden hat die Rentenversicherung mit Gerichtsbescheid (§ 105 SGG) zur begehrten Zahlung verurteilt.

Zahnersatz ist nach Auffassung des Sozialgerichts zwar keine in der Rehabilitation typische Leistung. Seine Notwendigkeit kann aber bei der Rehabilitation in der Rentenversicherung bestehen, wenn durch ihn eine Verbesserung der Fähigkeit, einem Erwerb nachzugehen, eintritt. Das traf im vorliegenden Fall zu. Die beruflichen Vermittlungschancen des Klägers blieben erhalten bzw. würden erhöht. Die Verbesserung, die durch den Zahnersatz erzielt wurde, sei nicht nur allgemeiner Art, sondern hänge mit der besonderen Tätigkeit als Schauspieler zusammen.

Sowohl in historischen Rollen wie auch in solchen, für die eine Kontinuität im Aussehen maßgeblich sei, spiele der Kläger in befristeten Arbeitsverhältnissen. Nach Anhörung eines Sachverständigen kam das Sozialgericht zu diesem Ergebnis. Der Sachverständige führte insbesondere aus, dass bei Teilverblendungen im Unterkiefer die metallisch verblendeten Kaufflächen relativ gut sichtbar blieben.

Quellen: Pressemitteilung des SG Dresden v. 03.03.2017 und Juris das Rechtsportal

Anspruch Schauspieler auf zahnfarbene Vollverblendung einer Brücke?

Siehe auch: https://raheinemann.de/muss-bundesagentur-schauspieler-in-vermittlungskartei-aufnehmen/ und https://raheinemann.de/muss-bundesagentur-schauspieler-in-vermittlungskartei-aufnehmen/ und

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: