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Die beim BGH anhängige Revision in der Sache XI ZR 231/16 („Individualbeitrag“ bei Verbraucherdarlehen) wurde von der beklagten Bank zurückgenommen

Mit Urteil vom 8. Juli 2015, Az. 12 O 341/14, hatte das Landgericht Düsseldorf die beklagte Bank verurteilt, es zu unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sog. Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 28. April 2016, Az. 6 U 152/15, zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

Nach Zurücknahme der von der Beklagten eingelegten Revision ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Siehe auch: https://raheinemann.de/zinsaenderungsklauseln-in-praemiensparvertraegen-wirksam/ und https://raheinemann.de/praemiensparvertraege-wirksam-gekuendigt/

RH