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Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner? Eine entsprechende Initiative des Bundesrates unterstützt die Bundesregierung. Und zwar geht es bei der Reform des Vertretungsrechts darum, dass sich Ehegatten und Lebenspartner bei Unfall oder bei schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen.

Intention des Bundesrates

Der Bundesrat möchte mit seinem Vorstoß erreichen, dass die gesetzliche Vertretungsbefugnis unter Ehegatten und Lebenspartner praktikabler und lebensnäher wird. Hierfür ist bislang die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung (§ 1896 BGB) erforderlich.

Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner? Wie geht es weiter?

Initiative des Bundesrates

Das Vertretungsrecht für Ehepartner soll nach Auffassung des Bundesrates reformiert werden. Der Bundesrat hat insoweit bereits eine entsprechende Initiative vorgelegt, welche die Bundesregierung unterstützt. Und zwar geht es bei der Reform des Vertretungsrechts darum, dass sich Ehegatten und Lebenspartner bei Unfall oder bei schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen.

Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner? Bundeskabinett unterstützt Initiative des Bundesrates

Die Vorlage der Länder begrüßt das Bundeskabinett. Und zwar beschloss das Bundeskabinett am 15.02.2017 eine sog. Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetzentwurf der Länder. Danach soll sich die geplante Vollmacht ausdrücklich auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Dann könnten Partner über Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe für den jeweils anderen entscheiden, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist. Zugleich nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zum Anlass, die Vergütung der Berufsbetreuer und -vormünder zu erhöhen. Seit 2005 ist sie nicht mehr angehoben worden.

Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner? Bundestag berät Gesetzesentwurf am 16.02.2017 in erster Lesung

Den Gesetzentwurf des Bundesrates berät der Bundestag am 16.02.2017 in erster Lesung. Wann und in welcher Fassung er den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Jedenfalls wird der Bundesrat sich spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung abschließend damit befassen.

Quellen: Pressemitteilung des BR v. 16.02.2017 und Juris das Rechtsportal

Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/gesetz-zur-notfallvertretung-durch-lebenspartner-steht-zur-abstimmung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner? Eine entsprechende Initiative des Bundesrates unterstützt die Bundesregierung.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner? Eine entsprechende Initiative des Bundesrates unterstützt die Bundesregierung.