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Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebilligt, das Hass-Kommentare und Fake News in sozialen Netzwerken bekämpfen soll.Das am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedete Gesetz soll bereits am 01.10.2017 in Kraft treten.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube verpflichtet das Gesetz, offensichtlich strafrechtlich relevante Inhalte auf ihren Plattformen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde zu löschen oder zu sperren. Innerhalb von sieben Tagen sind nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen.

Das Gesetz verlangt außerdem verbindliche Standards für ihr Beschwerde-Management von den Betreibern:

Die Betreiber müssen danach

  • den Nutzern ein einfaches und ständig verfügbares Verfahren anbieten,
  • alle Entscheidungen über eine Beschwerde einschließlich der Begründung dem jeweiligen Beschwerdeführer mitteilen,
  • halbjährlich einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen, auch auf der eigenen Homepage.

Bußgelder von bis zu 50 Mio. Euro sind bei Verstößen gegen diese Bestimmungen vorgesehen.

Lange Zeit war das in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Vorhaben auch unter den Koalitionspartnern im Bundestag sehr umstritten. Die Abgeordneten verständigten sich am Ende darauf, den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten zu ändern. Auch Anregungen des Bundesrates – den Begriff der sozialen Netzwerke zu konkretisieren, die Bagatellgrenze auf zwei Millionen registrierte Nutzer festzulegen, die Betreiber bei der Berichtspflicht zu entlasten und die starren Verfahrensfristen bei der Löschung von Inhalten zu lockern – griffen sie dabei auf.

Der Bundestag beschloss darüber hinaus, dass soziale Netzwerke die Entscheidung über die Entfernung von nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten einer anerkannten Einrichtung der regulierten Selbstregulierung übertragen können.

  

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 07.07.2017 und Juris das rechtsportal

 

RH