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Die Bemühungen der Bundesregierung, mehr Transparenz auf den Finanzmärkten herzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern, werden vom Bundesrat unterstützt.

Aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtakte (BT-Drs. 18/10936 – PDF, 4,4 MB), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 18/11290 – PDF, 1,1 MB) vorgelegt worden ist, geht hervor, dass die Länder zugleich Erleichterungen beim Erwerb von Aktien fordern.

Die Länder fordern zur besseren Kostentransparenz bei Geldanlagen, dass über sämtliche Kosten und Nebenkosten durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor Vertragsschluss informiert werden muss. Der im Entwurf enthaltene unbestimmte Rechtsbegriff „rechtzeitig“ reiche nicht aus. Außerdem wird verlangt, dass für Aktien keine Produktinformationsblätter vorgehalten werden müssen oder diese nur sehr allgemein gehalten werden. Es sei für viele kleine und mittlere Banken kaum leistbar, für die Vielzahl der an den Börsen gehandelten Aktien Produktinformationsblätter vorzuhalten. Zur Vorhaltung von Produktinformationsblättern  für Aktien gebe es auch keine europäischen Vorgaben. In ihrer Gegenäußerung sichert die Bundesregierung eine Prüfung der Vorschläge zu. Es müssten aber die berechtigten Informationsinteressen der Anleger berücksichtigt werden.

 

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 128 v. 06.03.2016 und Juris das Rechtsportal

 

RH