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Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/1127) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist offenbar noch unklar, ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird.

In der Antwort (BT-Drs. 19/1414) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/1127)  der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, dass der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen ist.

Grundlage für die Meinungsbildung sei die Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016 wonach die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Neben einem Versandhandelsverbot wäre eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Nur rund 150 der zum Ende des Jahres 2017 insgesamt 19.748 Apotheken in Deutschland betreiben selbst einen ernstzunehmenden Versandhandel, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Demnach verfügen 3.620 Apotheken über eine Versandhandelserlaubnis, wovon 1.272 Apotheken den Internethandel angezeigt haben. Die Apotheken erwirtschaften nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) nur ein bis zwei Prozent des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Versand dieser Medikamente.

  

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 205 v. 03.04.2018 und Juris das Rechtsportal

 

RH