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Am 03. August 2011 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 04. August 2011 in Kraft.

Das Gesetz enthält insbesondere eine neue Widerrufsbelehrung. Internethändler sind also wieder einmal zu einer Überarbeitung gezwungen.

Zwar regelt eine Übergangsvorschrift, dass die alten, seit dem 11. Juni 2010 gültigen Musterbelehrungen noch 3 Monate verwendet werden dürfen. Dennoch ist jeder Online-Händler gut beraten, die neue Widerrufsbelehrung möglichst schnell einzusetzen. Wer nämlich weiterhin das alte Muster verwendet, hat z.B. keinen Anspruch auf den neuen Nutzungswertersatz nach § 312e BGB n.F., da mit der alten Belehrung nicht ausreichend hierüber informiert wird. Zudem drohen nach Ablauf der Übergangsfrist wieder neue Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschützern.

Mehr zum neuen Widerrufsrecht finden Sie hier.
(LH)[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]