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Zu der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Modernisierung des EU-Gesellschaftsrechts hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Stellung genommen.

Zur Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder zur Schaffung eines umfassenden Rechtsrahmens besteht nach Ansicht des DAV kein vordringliches Regelungsbedürfnis. Die EU sollte die Ermöglichung einer kompletten Online-Registrierung von Gesellschaften den Mitgliedstaaten überlassen. Bezüglich digitale Interaktion von Gesellschaften mit ihren Anteilseignern bestehe kein Handlungsbedarf über die bereits in der Aktionärsrechte-Richtlinie veranlagten Regelungen hinaus. Der DAV sieht am ehesten Regelungsbedarf bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen; etwa was die Schutzmaßnahmen für die betroffenen Kreise angeht.

  

Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 11.08.2017 und Juris das Rechtsportal

 

RH