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Dritt-Auskunftsanspruch wegen Markenverletzung – „Davidoff“? Dazu wird am 4. Juli 2013 der Bundesgerichtshof (BGH), I ZR 51/12, verhandeln.

Worum geht es?

Über die Auktionsplattform eBay wurde im Januar 2011 ein gefälschtes Parfüm unter der Marke „Davidoff“ angeboten. Nach Auskunft von eBay stammte das Angebot von einer S.F.. Deren Daten übermittelte eBay im Einzelnen. Als Konto, auf das Zahlungen an den Anbieter erfolgen sollten, war bei eBay ein bei der beklagten Sparkasse geführtes Konto hinterlegt.

Was ist bisher passiert?

Dritt-Auskunftsanspruch wegen Markenverletzung – „Davidoff“?

Bisherige Instanzen

Und zwar hat das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 28 September 2011 – 7 O 545/11 der Klage stattgegeben. Dagegen hat das Oberlandesgericht Naumburg in der Berufungsinstanz mit Urteil vom 15. März 2012 – 9 U 208/11 die Klage abgewiesen. Und zwar sei die Sparkasse gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 MarkenG, § 383 Absatz 1 Nummer 6 ZPO zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Der Sparkasse seien kraft ihres Gewerbes Tatsachen anvertraut, deren Geheimhaltung durch ihre Natur geboten sei. Auch eine richtlinienkonforme Auslegung führe zu keinem anderen Ergebnis.

Quelle

(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 102/2013 vom 14.06.2013)

Entscheidung des BGH

Dritt-Auskunftsanspruch wegen Markenverletzung – „Davidoff“?

Dazu siehe auch zur Entscheidung des BGH: https://raheinemann.de/auskunftspflicht-einer-bank-bei-markenverletzung/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Dritt-Auskunftsanspruch wegen Markenverletzung – „Davidoff“? Dazu wird am 4. Juli 2013 der Bundesgerichtshof (BGH), I ZR 51/12, verhandeln.