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Ggegenüber einem Gesetzentwurf des Bundesrates, der Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen soll, zeigt sich die Bundesregierung skeptisch.

Ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung“ begründet die Länderkammer (BT-Drs. 18/12798) damit, dass das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht die erhoffte Wirkung gezeitigt habe. Nach Darstellung des Bundesrates hätten die Verbraucherzentralen festgestellt, „dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert“. Der Bundesrat schlägt deshalb vor,  dass solche Verträge erst wirksam werden sollen, wenn sie vom Anbieter nochmals als Text vorgelegt und vom Verbraucher auch in Textform – auf Papier oder auf elektronischem Weg – bestätigt wurden.

In ihrer Erwiderung schreibt die Bundesregierung folgendes: Eine Evaluierung des Gesetzes von 2013 durch drei Wissenschaftler habe ergeben, dass „die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig“ sei. Allerdings hätten die Gutachter andere Reformvorschläge gemacht. Es erscheine  „derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“. Nun werde die Regierung „prüfen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und ggf. Handlungsoptionen ermitteln“.

 

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 397 v. 26.06.2017 und Juris das Rechtsportal

 

RH