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EU soll besseren Schutz gegen Betrug beim Online-Kauf ermöglichen. Dazu sollen nationale Verbraucherschutzbehörden mehr Befugnisse bekommen. Und zwar sollen Verbraucherschutzbehörden künftig gegen EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte beim Online-Handel schneller und wirkungsvoller vorgehen können.

Einigung der Unterhändler auf eine engere europäische Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten beim Online-Kauf

Im Mai 2017 schlug die EU – Kommission die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz gemeinsam mit weiteren Maßnahmen für den Online-Handel vor, damit Verbraucher und Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarkts in vollem Umfang profitieren können.

Daraufhin haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten am 21.06.2017 auf eine engere europäische Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten beim Online-Kauf geeinigt.

Zur Ermöglichung eines besseren Schutzes gegen Betrug beim Online-Kauf soll dazu die nationalen Behörden dazu mit neuen Regeln von der EU mehr Befugnisse zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten bekommen. Sie können damit schneller reagieren, wenn Verbraucher EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte melden.

EU soll besseren Schutz gegen Betrug beim Online-Kauf ermöglichen – Wie geht es weiter?

Nun muss die Einigung auf die neuen Regeln noch formal vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

Quelle: EU-Aktuell v. 22.06.2017 und Juris das Rechtsportal

EU soll besseren Schutz gegen Betrug beim Online-Kauf emöglichen.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/betrug-und-faelschung-im-zusammenhang-mit-unbaren-zahlungsmitteln/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Besserer Schutz gegen Betrug beim Online-Kauf durch neue Regeln. Dazu sollen nationale Verbraucherschutzbehörden mehr Befugnisse bekommen.