Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten? Dazu hat am 13.12.2018 das LG Osnabrück zu Az. 18 KLs 1/18 eine ehemalige Realschullehrerin in 112 Fällen wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Landgericht hat daneben die Einziehung des erlangten Geldes i.H.v. 903.558,30 Euro angeordnet. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 13. Dezember 2018 auf die Revision der Angeklagten am 05.09.2019, Az. 3 StR 184/19, allerdings wieder aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Was ist passiert?
Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten? Zu dieser Frage hatte das LG Osnabrück über folgenden Sachverhalt zu urteilen:
Die 66-jährige Angeklagte hatte nach Überzeugung des Landgerichts über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren in 112 Fällen Rezepte gefälscht. Diese Fälschungen hat sie zur Täuschung der Beihilfestelle des Landes Niedersachsen benutzt. Damit wollte sie sich ein erweitertes Gehalt verschaffen. Sie sei dabei so vorgegangen, dass sie jeweils eine größere Menge an Medikamenten auf die Rezepte eingetragen habe als tatsächlich verschrieben worden seien. Die Angeklagte habe diese Rezepte jeweils bei der Beihilfestelle eingereicht. So habe sie die Erstattung für Medikamente erreicht, die sie tatsächlich weder bezahlt noch erhalten habe. Sie habe sich auf diese Weise insgesamt einen Betrag i.H.v ca. 900.000 Euro erschlichen.
Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten? Dazu das LG Osnabrück
Die Entscheidung
Die Angeklagte wurde vom LG Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Weiterhin ordnete das Gericht die Einziehung des erlangten Geldes i.H.v. 903.558,30 Euro an.
Abwägung
Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten? Und zwar hat das Landgericht die für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen. Dabei habe das Landgericht zugunsten des Angeklagten berücksichtigt:
- Das umfassende Geständnis zugunsten der Angeklagten.
- Den Umstand, dass die Angeklagte bislang bereits ca. 700.000 Euro des entstandenen Schadens zurückgeführt hat.
Ermöglicht worden sei die Tatbegehung über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren insbesondere deshalb, weil seitens der Beihilfestelle in dem Tatzeitraum keinerlei Nachfragen oder Überprüfungen erfolgt seien. Das Landgericht hat dagegen zu Lasten der Angeklagten die erhebliche Schadenshöhe sowie Dauer und Anzahl der verübten Taten gewürdigt.
Die Strafe
Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten? Summa summarum hat das Landgericht die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für angemessen erachtet.
Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten? Nachfolgend der BGH
Am 05.06.2019, Az. 3 StR 184/19, hat der 3. Strafsenat des BGH auf die Revision der Angeklagten das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 13. Dezember 2018 aufgehoben. Der Strafausspruch und die Einziehungsentscheidung hatten nach Ansicht des BGH keinen Bestand. Die Strafkammer habe es versäumt, eine Strafmilderung nach § 46a Nr. 2 StGB zu prüfen. Weiterhin habe die Strafkammer die durch die Angeklagte bereits geleistete Schadenswiedergutmachung bei der Bestimmung der Höhe des einzuziehenden Wertes von Taterträgen nicht in Abzug gebracht.
Im Strafausspruch hat der BGH jedoch die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten.
Im Umfang der Aufhebung hatte der BGH die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück v. 13.12.2018 und Juris das Rechtsportal
Freiheitsstrafe bei Betrug mit gefälschten Rezepten?
Siehe auch: https://raheinemann.de/bgh-bestaetigt-freispruch-zum-vorwurf-betruegerischer-abrechnungen-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/arzt-fuer-patientensuizid-strafrechtlich-verantwortlich/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-aufklaerungsfehler-bei-schoenheitsoperation/