Jugendarbeitsschutzgesetz mit Änderungen beim Beschäftigungsverbot? In einer Antwort (BT-Drs. 19/1165) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/902) hat die Bundesregierung darüber informiert, dass eine Änderung im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht geplant ist. Allerdings kann es Ausnahmen des Beschäftigungsverbotes für Kinder in Einzelfällen im Kultur- und Medienbereich geben.
Jugendarbeitsschutzgesetz mit Änderungen beim Beschäftigungsverbot?
Die Bundesregierung teilt in diesem Zusammenhang u.a. folgendes mit:
- Grundsätzlich sei die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verboten, das Mitwirken an Theateraufführungen oder Produktionen, wie z.B. im Fernsehen oder Radio, aber bis 23 Uhr erlaubt.
- Ein Beschäftigungsverhältnis bestehe auch nur dann, wenn eine Tätigkeit Gewinn erzielen soll.
- Solange bei Vereinen wie Chören oder Theatergruppen nur der erzieherische und freizeitliche Aspekt im Vordergrund stehe, handele es sich laut Bundesregierung nicht um eine Beschäftigung im klassischen Sinne.
Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 188 v. 26.03.2018 und Juris das Rechtsportal
RH
Jugendarbeitsschutzgesetz mit Änderungen beim Beschäftigungsverbot? Dazu hib – heute im bundestag Nr. 188 v. 26.03.2018.