Krankenkassenkritik gegen geplante MDK-Reform. Die gesetzlichen Krankenkassen üben heftige Kritik an der geplanten Neuorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK – Reform).
Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes wird das Gesetzesvorhaben mit seinen organisationsrechtlichen Änderungen eher abgelehnt. Und zwar stelle es ein vollkommen unbegründetes Misstrauensvotum gegen die Kranken- und Pflegekassen und ihre Selbstverwaltung dar. Dagegen werden die geplanten Änderungen von Vertretern der Ärzte und Krankenhäuser gelobt.
Inhalt des Gesetzesentwurfs
Krankenkassenkritik gegen geplante MDK-Reform.
Der Gesetzentwurf sieht eine Abkoppelung der bisher als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisierten MDK und auch der MDS von den Krankenkassen bzw. deren Spitzenverband vor. Die Arbeitsgemeinschaften der MDK sollen dann eine eigenständige Körperschaft unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst – MD – bilden. Dazu ist eine Zusammensetzung der neugebildeten Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste aus Vertretern von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen vorgesehen.
Im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern bezüglich Krankenhausvergütungsabrechnungen sieht das Gesetz folgendes vor:
Mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser ist vorgesehen. Die Abrechnungsqualität einer Klinik soll den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Und zwar soll ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden. Eine Klinik muss bei einer schlechten Abrechnungsqualität mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Auf Bundesebene soll der Schlichtungsausschuss Konflikte zwischen Kassen und Kliniken schneller lösen. Die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser soll künftig nicht mehr zulässig sein.
Krankenkassenkritik gegen geplante MDK-Reform – der AOK-Bundesverband kritisierte wortwörtlich oder sinngemäß:
Der Entwurf für das MDK-Reformgesetz enthalte einige inakzeptable Regelungen. Ind zwar stelle das Gesetzesvorhaben mit seinen organisationsrechtlichen Änderungen „ein vollkommen unbegründetes Misstrauensvotum gegen die Kranken- und Pflegekassen und ihre Selbstverwaltung dar“. Die Vertretung der Beitragszahler im Verwaltungsrat des geplanten Medizinischen Dienstes – MD – werde mit der Reform erheblich geschwächt.
Ein Verlust an Wissen und Erfahrung für die Arbeit im Verwaltungsrat müsse vermieden werden. Daher müßten Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in der Krankenkasse auch gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des MD innehaben können. Es bedürfe angesichts der Funktion der Krankenkassen als Auftraggeber und Finanzierer des MD einer organisatorischen Anbindung. Einen Großteil der fehlerhaften Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung einzubeziehen könne nicht Sinn und Zweck der Reform sein. Dies führe dazu, dass Krankenhäuser ein strategisches Abrechnungsmanagement entwickeln. Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nähmen aufgrund des neuen Modells deutlich zu.
Krankenkassenkritik gegen geplante MDK-Reform – der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – äußerte sich wortwörtlich oder sinngemäß kritisch wie folgt:
Die Reform habe weitreichende negative Folgen für die Selbstverwaltung der Krankenkassen und die Funktionsfähigkeit des Medizinischen Dienstes. Abgelehnt werde die faktische Ausschaltung der sozialen Selbstverwaltung im MDK. Die Unvereinbarkeitsregelung bei der Besetzung der Verwaltungsräte sei in jedem Fall zu streichen.
Die geplante Neuordnung der Abrechnungsprüfungen sei zu kritisieren. Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung sei fehlerhaft. Infolge dessen hätten Krankenhäuser 2017 rund 2,8 Mrd. Euro an die Krankenkassen zurückzahlen müssen. Und zwar würden drastische Mehrausgaben und strategische Fehlanreize durch die geplante Reform heraufbeschworen. Eine maximale Prüfquote von 10% pro Krankenhaus sei viel zu gering. Allein 2017 habe die Prüfquote im Schnitt 17,1% betragen. Mit Mehrausgaben von mindestens 1,2 Mrd. Euro in der Folge sei im Jahr 2020 zu rechnen. Deshalb müsse die maximal zulässige Prüfquote gestrichen werden.
Krankenkassenkritik gegen geplante MDK-Reform – Dazu die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wortwörtlich oder sinngemäß:
Die Krankenkassen würden die geplante MDK-Reform zu Unrecht kritisieren.
Insbesondere würden die Krankenkassen die Rechnungsprüfungen als Geschäftsmodell zu nutzen. Um dem entgegenzuwirken, stelle der Gesetzentwurf einen beachtlichen Schritt in die richtige Richtung dar. Und zwar würden elementare Probleme des MDK-Prüfverfahrens mit der geplanten Reform identifiziert.
Das Prüfsystem sei außer Kontrolle geraten und sei nämlich geprägt von einer überzogenen Misstrauenskultur. Insbesondere führten die MDK-Prüfungen zu einem stetig steigenden und nicht vertretbaren Aufwand sowie zu erheblichen Liquiditätsverlusten und langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Und zwar seien MDK-Prüfungen ein Wettbewerbsfaktor für die Krankenkassen. Insoweit würden die Prüfungen von den Kassen nicht verdachts-, sondern potenzialbezogen veranlasst.
Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 1118 v. 14.10.2019 und Juris das Rechtsportal
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Siehe auch:
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