Neue Vorgaben für Medizinische Dienste wegen Personalengpässen? Wegen mangelnder finanzieller Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) (§ 275 SGB V) erwägt die Bundesregierung neue gesetzliche Vorgaben zur Behebung personeller Engpässe.
Kritik des Bundesrechnungshofes
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) „nachvollziehbar und fndet grundsätzlich Zustimmung“.
Neue Vorgaben für Medizinische Dienste wegen Personalengpässen? Schlussfolgerung
Deshalb erwäge man neue gesetzliche Vorgaben, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 18/13595 – PDF, 133 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/13471 – PDF, 143 KB) der Fraktion Die Linke.
2012 kam der Bundesrechnungshof bei einer Prüfung aller 15 MDK zu einer Erkenntnis. Nämlich, dass die meisten dieser Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügten. Ursache sei vor allem ein Zuwachs an Aufgaben.
Der MDK berät die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen oder pflegespezifischen Fragestellungen. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn es um die Prüfung der Qualität eines Pflegeheims oder Pflegedienstes geht. Aber auch bei der Vermutung eines Behandlungsfehlers oder wenn eine Krankenhausrechnung unklar ist.
Neue Vorgaben für Medizinische Dienste wegen Personalengpässen? Erwägung gesetzlicher Vorgabe zur Problembeseitigung
Man könne eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs in Erwägung ziehen, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus prüfe man, „ob über die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegebegutachtung eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Beauftragung externer Gutachten geschaffen werden sollte“. Beide Vorschläge würden vom Bundesrechnungshof befürwortet.
Neue Vorgaben für Medizinische Dienste wegen Personalengpässen? MDK arbeitsfähig trotz Kritik
Der MDK sei trotz der berechtigten Kritik des Bundesrechnungshofes arbeitsfähig, betonte die Regierung. Insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bei den Pflegebegutachtungen seien praktisch immer eingehalten worden. Die MDK hätten bei der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze,eine sehr gute Systemumstellung ermöglicht. Vor allem bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs,
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 526 v. 25.09.2017 und Juris das Rechtsportal
Neue Vorgaben für Medizinische Dienste wegen Personalengpässen?
Siehe auch: https://raheinemann.de/krankenkassen-kritisieren-geplante-mdk-reform/ und https://raheinemann.de/kann-arbeitsunfaehigkeit-auch-durch-arzt-des-mdk-festgestellt-werden/