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Inhalt

  • Kammergericht Berlin: Haftung der Bank bei Schließfacheinbruch
  • Bundesrat: „Girokonto für Jedermann“
  • BGH: Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen) zulässig
  • OLG Hamm: Ex-Krankenkassen-Vorstand zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt
  • LSG Bremen – Celle: Anspruch eines Heimes auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit Pflegekassen
  • OLG Hamm: Zahnmedizinische Versorgung mit Amalgam grundsätzlich unbedenklich
  • SG Dresden: Krankenkasse darf Querschnittsgelähmten die Trinkmenge nicht vorschreiben

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Kammergericht Berlin: Haftung der Bank bei Schließfacheinbruch
Am 02.03.2016 hat das Kammergericht Berlin (nachfolgend „KG“), Az. 26 U 18/15, entschieden, dass eine Bank im Rahmen ihrer Obhuts- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden verpflichtet ist, gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer Schließfächer zu treffen, damit diese nicht ausgeraubt werden können.
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Bundesrat: „Girokonto für Jedermann“
Künftig hat jeder Verbraucher das Recht auf ein Girokonto. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz in seiner Sitzung am 18.03.2016.
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BGH: Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen) zulässig
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16.02.2016 in dem Verfahren, Az. XI ZR 454/14, mit Urteil zu einer Formularklausel über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen) entschieden.
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OLG Hamm: Ex-Krankenkassen-Vorstand zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.03.2016, Az. 27 U 36/15, entschieden, dass der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung der Versicherung etwa 4,6 Mio. Euro Schadensersatz schuldet.
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LSG Bremen – Celle: Anspruch eines Heimes auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit Pflegekassen

Das LSG Celle-Bremen hat am 17.09.2015, Az. L 15 P 36/12, entschieden, dass eine stationäre Einrichtung nur dann gegen die Landesverbände der Pflegekassen einen Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages für die vollstationäre Pflege hat, wenn die stationäre Einrichtung auch ein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung vorhält.

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OLG Hamm: Zahnmedizinische Versorgung mit Amalgam grundsätzlich unbedenklich

Das OLG Hamm hat am 04.03.2016, Az. 26 U 16/15, entschieden, dass die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen grundsätzlich unbedenklich ist.

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SG Dresden: Krankenkasse darf Querschnittsgelähmten die Trinkmenge nicht vorschreiben
Das SG Dresden hat mit Urteil vom 09.10.2015, Az. S 47 KR 105/13, entschieden, dass es der gesetzlichen Krankenkasse nicht zusteht, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren.
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