Herausgegeben am 28.01.2013
Inhalt
- LSG Sachsen-Anhalt: Keine DRG-Fallpauschale für vollstationäre Behandlung bei Krankenhaus-Aufenthalt von 23 Minuten
- BSG: Zum Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines Versorgungsvertrages
- OLG Karlsruhe: (Amts-)Haftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter
- BGH: Privat-Bank darf Girokonto jederzeit ordentlich kündigen
- OLG Naumburg: Verpflichtung zur Risikoaufklärung einer kreditgebenden Bank bei steuersparenden Erwerbermodellen nur unter besonderen Voraussetzungen
- LG Düsseldorf: (Nur) 20 Euro fiktiver Lizenzschaden bei unerlaubter Foto-Verwendung in privater eBay-Auktion
- BGH: Schadensersatz-Pflicht bei Ausfall des Internetanschlusses
Sehr geehrte Leser,
wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:
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Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann
LSG Sachsen-Anhalt: Keine Fallpauschale für vollstationäre Behandlung bei Krankenhaus-Aufenthalt von 23 Minuten
Mit Urteil vom 17.01.2012 – L 4 KR 54/06 hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden, dass ein Krankenhaus die Fallpauschale für eine vollstationäre Behandlung jedenfalls dann nicht abrechnen kann, wenn der Aufenthalt des Versicherten maximal 23 Minuten dauerte, es an einem Einsatz der auf einer Intensivstation regelmäßig vorgehaltenen speziellen Mittel (z.B. spezielle medizinische Geräte), insbesondere zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr oder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Funktion lebenswichtiger Organe, und auch an einem sich mindestens auf die nächste Nacht erstreckenden Behandlungsplan fehlt.
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BSG: Zum Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines Versorgungsvertrages In seiner Entscheidung vom 16.05.2012 – B 3 KR 9/11 R hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass grundsätzlich (nur dann) ein Rechtsanspruch auf Zustimmung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages besteht, soweit die in § 109 SGB V genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Zweifeln über das Vorhandensein eines Bedarfs empfiehlt sich deshlab die Beantragung der Planaufnahme, weil dort die vorübergehende Überschreitung der Bedarfsdeckung hinzunehmen ist. Hingegen steht der fehlende Bedarf dem Abschluss eines Versorgungsvertrages ggf. entgegen.
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OLG Karlsruhe: (Amts-)Haftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 18.12.2012 – 12 U 105/12 haftet eine gesetzliche Krankenkasse unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung für falsche Angaben eines Mitarbeiters zum Leistungsumfang. Lediglich bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Falschangaben scheidet eine Haftung der Krankenkasse aus.
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BGH: Privat-Bank darf Girokonto jederzeit ordentlich kündigen Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 15.01.2013 – XI ZR 22/12 entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Kunden nicht voraussetzt, dass seine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Privatbanken sind also nicht verpflichtet, die Kündigung in irgendeiner Weise zu begründen. Kunden müssen die Unannehmlichkeiten eines Bankenwechsels im Rahmen der Privatautonomie dann hinnehmen.
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OLG Naumburg: Verpflichtung zur Risikoaufklärung einer kreditgebenden Bank bei steuersparenden Erwerbermodellen nur unter besonderen Voraussetzungen In seinem Berufungsurteil vom 12.12.2012 – 5 U 180/12 stellt das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klar, dass eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen gegeben ist und bei der Ermittlung des Verkehrswertes zur Feststellung einer sittenwidrigen Überteuerung grundsätzlich die Vergleichswertmethode anzuwenden sei. Bei einem institutionalisierten Zusammenwirken zwischen Bank und Verkäufer/Vermittler der Anlage wird ein Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, bzw. Verkäufer widerleglich vermutet. Die arglistige Täuschung muss durch evident unrichtige Angaben des Vermittlers/Verkäufers erfolgen.
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LG Düsseldorf: (Nur) 20 Euro fiktiver Lizenzschaden bei unerlaubter Foto-Verwendung in privater eBay-Auktion Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. Oktober 2012 – 23 S 66/12 zur Höhe des Schadensersatzes bei der unerlaubten Verwendung von Fotos in einer privaten eBay-Auktion entschieden. Danach kann in solchen Fällen bei der Bemessung der Schadenshöhe, d. h. bei der Ermittlung der angemessenen und üblichen Vergütung, nicht auf die Honorarempfhelungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) zurückgegriffen werden. Für die unerlaubte Verwendung eines Fotos in einer Privatauktion bei eBay hält das LG Düsseldorf eine Lizenzgebühr von 20,00 € pro Lichtbild für angemessen.
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BGH: Schadensersatz-Pflicht bei Ausfall des Internetanschlusses Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens mit Urteil vom 24. Januar 2013 – III ZR 98/12 Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt. Verlangt werden kann ein Betrag, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären, bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren.
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