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Herausgegeben am 27.10.2011

Inhalt

  • Keine Hemmung der Verjährung durch gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V angeordnete Begutachtung
  • Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI: Mängelbescheid bei fehlender Beteiligung der Trägervereinigung und des Sozialhilfeträgers rechtswidrig, Verfahrenskosten tragen die Kassen
  • Bundesgesundheitsministerium gibt Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V bekannt
  • Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein
  • EuGH präzisiert Schutz bekannter Marken beim Keyword Advertising mit Google AdWords – „Interflora“
  • BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilder in Google Bildersuche

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
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E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

Keine Hemmung der Verjährung durch gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V angeordnete Begutachtung
Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die Verjährung von Rückforderungsansprüchen einer Krankenkasse gegenüber einem Krankenhaus durch ein einseitig angeordnetes Begutachtungsverfahren gemäß § 275 Abs. 1 Satz 1 SGB V nicht gehemmt wird. Eine Hemmung der Verjährung tritt vielmehr nur ein, wenn es sich um ein vereinbartes Begutachtungsverfahren handelt.
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Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI: Mängelbescheid bei fehlender Beteiligung der Trägervereinigung und des Sozialhilfeträgers rechtswidrig, Verfahrenskosten tragen die Kassen
Ein Maßnahmebescheid nach § 115 Abs. 2 SGB XI („Mängelbescheid“) ist rechtswidrig, wenn die von Gesetzes wegen zu beteiligende Trägervereinigung nicht vor Erlass des Bescheides angehört wurde. Verteidigt sich der Einrichtungsträger gegen einen solchen Bescheid und lässt dazu von seinen Anwälten Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen, so gehören die dadurch entstehenden Kosten zu den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Sie sind daher von den beklagten Kassen zu erstatten. So hat das SG Halle mit Beschl. v. 16.September 2011 – S 21 P 131/10 entschieden.
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Bundesgesundheitsministerium gibt Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V bekannt
Das Bundesgesundheitsministerium hat die insbesondere für die Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) wichtige „durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied“ nach § 71 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)  bekannt gegeben. Die Veränderungsrate beträgt im gesamten Bundesgebiet + 1,98 %. Sie kommt im Krankenhausbereich jedoch nur in Höhe 1,48 % zum Tragen.
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Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 – VI R 13/10 entschieden, dass Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.
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EuGH präzisiert Schutz bekannter Marken beim Keyword Advertising mit Google AdWords – „Interflora“ Der Europäische Gerichtshof hat mit Urt. v. 22. September 2011 – C-323/09 seine Rechtsprechung zum Umfang des Markenschutzes beim so genannten Keyword Advertising mit Google „AdWords“präzisiert. Danach kommt es darauf an, ob durch die Benutzung von der Marke eines Mitbewerbers entsprechenden Schlüsselwörtern im Rahmen des Google-Referenzierungsdienstes eine der „Funktionen“ dieser Marke beeinträchtigt oder diese in unlauterer Weise ausgenutzt wird („Trittbrettfahren“).
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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilder in Google Bildersuche Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2011 – I ZR 140/10 – „Vorschaubilder II“ erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
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