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  1. BGH: Bei Unternehmerdarlehen formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte sind unwirksam 
  2. AG München zum Pishing: Keine Haftung der Bank bei telefonischer Weitergabe einer TANBSG: Krankenhausträger hat bei öffentlich rechtlicher GOA Anspruch auf Verzugszinsen gem. §§ 280 ff. BGB gegenüber einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger 
  3. OLG Hamm entscheidet, dass Krankenhaus nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen muss 
  4. LSG Chemnitz: Kein Anspruch auf Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung, wenn diese nicht erforderlich war 
  5. 3. Pflegemindestlohnverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht 
  6. LArbG Düsseldorf zu Fall von sog. Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig 
  7. BFH: Scheidungskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar 
  8. LG Köln: Anspruch auf Rückgabe eines geschenkten Autos nach der Trennung?

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann


Am 04.07.2017 hat der BGH unter Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 entschieden, dass die von den beklagten Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind.

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Am 05.01.2017, Az. 132 C 49/15, hat das AG München entschieden, dass eine Bank nicht verpflichtet ist, über Phishing erschlichenes Geld zu erstatten, wenn der Bankkunde grob fahrlässig durch Weitergabe seiner TAN in einem Telefongespräch gehandelt hat.

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Am 27.06.2017, Az. B 2 U 13/15 R, verurteilte das BSG die beklagte gesetzliche Unfallversicherung dazu, an den klagenden Klinikträger neben der zwischenzeitlich anerkannten Hauptforderung auch Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB zu zahlen.
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Mit Urteil vom 14.07.2017, hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Krankenhaus einem Patienten Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte nur dann mitteilen muss, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist.
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Am 30.05.2017 hat das LSG Chemnitz in den Verfahren eines Krankenhauses in denen die Krankenkasse es abgelehnt hatte, die Kosten einer stationären Chemotherapie zu übernehmen Az. L 1 KR 244/16, L 1 KR 233/16, L 1 KR 257/16, L 1 KR 23/17, L 1 KR 49/17 und L 1 KR 50/17 entschieden, weil diese auch ambulant hätte erfolgen können.
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Die neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche ist am 11.08.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie wird damit am 01.11.2017 in Kraft treten.
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Am 29.08.2017, Az. 14 Sa 334/17, hat das LArbG Düsseldorf entschieden, dass eine Kassiererin für die telefonische Weitergabe von 124 Codes aus Prepaidkarten an Betrüger nicht haften muss. […mehr]


Am 18.05.2017 hat der BFH zu Az. VI R 9/16 entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, weil sie unter das im Jahr 2013 neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen. 
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Am 23.06.2017 hat sich das LG Köln zu Az. 3 O 280/16,  mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein während der Beziehung der Partnerin geschenkter Kleinwagen nach der Trennung zurückverlangt werden kann.
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