Mehr Infos

Das OLG Celle hat am 14.09.2016, entschieden, dass Bausparkassen einen Bausparvertrag mit ihrem Kunden zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen können.

Was ist passiert?

Mit ihren erhobenen Klagen begehrten die Bausparer die Feststellung des Fortbestehens der jeweils von der in Hameln ansässigen Bausparkasse gekündigten Verträge. Im Wesentlichen ging es dabei um zwei Fallkonstellationen:

  1. Die Bauparkasse hatte gekündigt, weil die Bausparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife der Verträge noch keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins erhalten wollten.
  1. Im Gegensatz dazu steht die zweite Fallkonstellation, in der das OLG Celle die Kündigungen der Bausparkasse für unberechtigt erklärt hat. Die Bausparkasse hatte in diesem Fällen unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung erklärt, weil die Bausparsumme unter Einberechnung von Bonuszinsen nach ihrer Ansicht erreicht sei.

Was sagt das OLG Celle dazu?

Fälle zu Ziffer 1.: In diesen Fällen hält das OLG Celle – wie das OLG Hamm (Urt. v. 22.06.2016 – 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15) und das OLG Koblenz (Urt. v. 29.07.2016 – 8 U 11/16) – die Kündigungen für gerechtfertigt, weil sich die Bausparkasse auf das in § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB geregelte Kündigungsrecht berufen konnte. Das OLG Celle ist den abweichenden Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U 171/15) und vom 04.05.2016 (9 U 230/15) nicht gefolgt.

Fälle zu  Ziffer 2.: Der Auffassung der Bausparkassen ist das OLG Celle nicht gefolgt. Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers (Verzicht oder Kündigung). Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden.

Das Oberlandesgericht hat in allen acht Fällen Az. 3 U 207/15, 3 U 230/15, 3 U 37/16, 3 U 38/16, 3 U 86/16, 3 U 136/16, 3 U 154/16 und 3 U 166/16, die Revision gegen seine Urteile zugelassen.

Derzeit sind ca. 130 weitere Fälle beim OLG Celle anhängig, in denen sich Bausparer gegen die Kündigung ihrer Verträge wenden, die überwiegend die erste Fallkonstellation betreffen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle v. 14.09.2016 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/kuendigung-eines-praemiensparvertrages-moeglich/

 

RH