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Schadensersatzanspruch bei Erwerb sogenannter Lehman-Zertifikate? Dazu hat das OLG Frankfurt am 17.02.2010, 17 U 207/09, entschieden.

Schadensersatzanspruch bei Erwerb sogenannter Lehman-Zertifikate? Dazu die Entscheidung des OLG Frankfurt:

In einem am 17. Februar 2010 verkündeten Urteil hat das OLG Frankfurt/Main den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus dem zwischen den Zedenten und der Beklagten geschlossenen Beratungsvertrag zu (§§ 280 Abs. 1, 398 BGB) bestätigt. Das Gericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Sparkasse zurück. Und zwar müsse sich die beklagte Sparkasse müsse sich – jedenfalls in diesem speziellen Fall einer telefonischen Empfehlung im August 2007 zum Erwerb von sog. „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000,- € – eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen.

Hinweis des OLG:

In der mündlichen Verhandlung wies der Senat darauf hin, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstelle, in denen die sog. „Lehman-Geschädigten“ Schadensersatz  für den Verlust ihrer Anlage durch die Insolvenz der Lehman-Bank verlangten. Und zwar müsse jeder Einzelfall müsse gesondert auf das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Banken hin geprüft werden.

Der Senat hat angekündigt, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

(Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt/Main)

Schadensersatzanspruch bei Erwerb sogenannter Lehman-Zertifikate?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/urteil-des-olg-frankfurt-zu-lehman-zertifikaten-nun-rechtskraeftig/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Schadensersatzanspruch bei Erwerb von sog. „Lehman-Zertifikaten“? Dazu hat das OLG Frankfurt am 17.02.2010, 17 U 207/09, entschieden.