Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Dazu hat das LG Köln am 23.06.2017 zu Az. 3 O 280/16, entschieden und sich dabei mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein während der Beziehung der Partnerin geschenkter Kleinwagen nach der Trennung der Eheleute zurückverlangt werden kann.
Was ist passiert?
Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Der Sachverhalt
Bis ins Jahr 2015 führten die Parteien eine Beziehung. Der Kläger kaufte in einem gemeinsamen Urlaub sogar Ringe für das Paar. Für 6.000 Euro wurde außerdem ein Mini One nebst Winterreifen angeschafft, damit die Beklagte nach einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung ihre Arbeitsstätte noch erreichen konnte. Die Beziehung scheiterte jedoch Mitte 2015. Dies führte zur Trennung der Eheleute. Die Beklagte fuhr den Mini weiter, während die Winterreifen beim Kläger verblieben. Der Kläger behauptete, die Parteien seien verlobt gewesen und er habe ihr das Fahrzeug anlässlich des Verlöbnisses gekauft. Die Beklagte dagegen sprach dagegen von einer „On-Off-Beziehung“. Es habe sich bei den gekauften Ringen um bloße Partnerschaftsringe gehandelt, verlobt seien sie jedenfalls nie gewesen. Den Mini habe sie selbst mit Geld aus ihrer Familie finanziert.
Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Gerichtliche Schritte
Auf dem Gerichtsweg forderte der Kläger nun das Fahrzeug zurück. Die Beklagte hielt dagegen und verlangte im Gegenzug die Winterreifen heraus.
Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Dazu das LG Köln:
Die Entscheidung
Das LG Köln hat die Klage abgewiesen und den Kläger zur Herausgabe der Winterreifen verurteilt.
Ein Anspruch aus §§ 530 Abs. 1, 531 Abs.2 BGB aufgrund einer Schenkung komme nicht in Betracht, die Voraussetzungen für eine Schenkung seien nicht gegeben.
Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgte Zuwendungen
Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, könnten nämlich nach deutschem Recht nicht ohne weiteres zurückverlangt werden, so das Landgericht.
Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Zuwendungen darüber hinaus
Nur dann sei dies danach möglich, wenn die Zuwendung über das hinausgehe, was die Partner für das tägliche Zusammenleben benötigen und bei einem der Partner zur Bildung eines dauerhaften erheblichen Vermögenswertes führe. Nur dann komme also eine Rückforderung oder ein Ausgleichsanspruch in Betracht, wenn der Zuwendung nach den individuellen Vermögensverhältnissen eine außergewöhnlich hohe Bedeutung zukomme.
Hier keine finanziell besonders herausragende Leistung
Unstreitig sei die Anschaffung des Minis zugunsten der Beklagten erfolgt, damit diese auch nach einem Umzug ihrer Arbeit nachgehen konnte. Das LG Köln sah angesichts der Vermögensverhältnisse des Klägers in der Zuwendung des Minis zwar eine teure, nicht aber eine für ihn finanziell besonders herausragende Leistung.
Schenkung bei Trennung der Eheleute rückabzuwickeln? Keine weiteren Ansprüche
Ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruchs nach §§ 730 ff BGB bestehe auch nicht, zumal bereits nicht vorgetragen sei, dass die Parteien zumindest konkludent einen Gesellschaftsvertrag in Bezug auf den Erwerb des PKW geschlossen haben.
Auch ein Anspruch aus § 313 BGB bestehe nicht.
Könne er somit den Mini nicht zurückfordern, würden dem Beklagten wiederum die mit dem Fahrzeug zusammen erworbenen Winterreifen aus § 985 BGB zustehen.
Quellen: Pressemitteilung des LG Köln v. 31.08.2017 und Juris das Rechtsportal
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