von Rolf Heinemann | Mai 6, 2017 | Allgemein, Arbeitsrecht, Kanzlei
Fristlose Kündigung bei grober Arbeitgeberbeleidigung? Dazu hat das LArbG Kiel am 24.01.2017, 3 Sa 244/16, entschieden. Und zwar kann eine Beleidigung des Chefs durch einen Arbeitnehmer als „soziales Arschloch“ auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis...