von Rolf Heinemann | Sep 7, 2017 | Allgemein, Arbeitsrecht, Kanzlei
Teilnahme freigestellter Arbeitnehmer an Betriebsfeiern? Dazu hat das ArbG Köln am 22.06.2017, Az. 8 Ca 5233/16, entschieden. Und zwar dürfen Mitarbeiter auch dann an Betriebsfeiern teilnehmen, wenn sie während einer laufenden Kündigungsfrist freigestellt sind. Nur...