SG Halle zur Abrechenbarkeit der DRG Y01Z* 09 bei Krankenhausbehandlung von Narbenbereichen, die nach ebenfalls im Krankenhaus behandelten Verbrennungsverletzungen entstanden sind
Am 10.01.2018 hat das SG Halle zu S 22 KR 235/15 entschieden, dass der klagende Krankenhausträger die in seinem Krankenhaus stattgefundene stationäre Behandlung der Versicherten der Beklagten vom 16.10.2009 bis 12.11.2009 von nach zuvor dort behandelten Verbrennungsverletzungen nicht mit der DRG Y01Z* 09 abrechnen kann. […]