von Rolf Heinemann | Feb 7, 2014 | Internetrecht
AG Oschersleben, Beschluss vom 27. Januar 2014 – 3 C 422/13 Der Streitwert für eine gerichtliche Auseinandersetzung um ehrverletzende Äußerungen auf Facebook beträgt € 6.000,00. Davon entfallen € 3.000,00 auf den Unterlassungsantrag, € 1.500,00 auf den...