von Rolf Heinemann | Okt 27, 2010 | Allgemein, Arbeitsrecht, Kanzlei
Fristlose Kündigung bei Kundenbeschimpfung mit Arschloch? Zu dieser Frage hatte das hat das LArbG Schleswig Holstein am 20.10.2010 entschieden. Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kundenvertreter mehrfach „Arschloch“ sagt, rechtfertigt das nicht immer eine fristlose...