von Rolf Heinemann | Jan 12, 2016 | Kanzlei, Medizinrecht
Das OLG Hamm hat am 04.12.2015, Az. 26 U 32/14 und 26 U 33/14, entschieden, dass eine nicht erkannte Kreuzbeinfraktur einen groben ärztlichen Behandlungsfehler darstellt und eine Haftung der behandelnden Mediziner für die daraus erlittenen Gesundheitsschäden der...