Am 19.10.2018 hat der Bundesrat unter Vornahme zahlreicher Änderungen einem Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts zugestimmt. U.a. dürfen danach Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Makeup künftig nur noch Ärzte durchführen.
Neuregelung Tatoo-Entfernung
Geregelt wird erstmals der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Danach dürfen Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Makeup künftig nur noch durch Ärzte durchgeführt werden. Abweichend vom Regierungsentwurf sind dazu sämtliche approbierten Ärzte berechtigt, sofern sie über die entsprechende Fachkunde verfügen, die durch ärztliche Weiter- oder Fortbildungen nachgewiesen werden muss. Der Regierungsentwurf sah insoweit nur bestimmte Fachärzte wie Dermatologen oder Plastische Chirurgen als berechtigte Ärzte vor.
Inkrafttreten
Dieser Teil der Verordnung – die sog. NiSV – soll auf Verlangen des Bundesrats erst Ende des Jahres 2020 in Kraft treten, damit sich Betroffene besser auf die neue Rechtslage einstellen und sich die erforderlichen Fachkenntnisse aneignen können. Der Regierungsentwurf hatte dagegen lediglich eine 3-monatige Übergangsfrist vorgesehen.
Weitere Änderungen im Strahlenschutzrecht
Zudem hat der Bundesrat knapp 60 weitere Änderungen an der geplanten Reform des Strahlenschutzrechts beschlossen, die überwiegend darauf abzielen, den Vollzug zu erleichtern und die Praktikabilität für die Anwenderinnen und Anwender zu erhöhen. Die Bundesregierung kann die Verordnung verkünden und damit in Kraft setzen, sofern sie alle Vorgaben des Bundesrates umsetzt.
Auf über 500 Seiten führt die Modernisierung des Strahlenschutzrechts zahlreiche Neuerungen in insgesamt 19 Verordnungen ein und betrifft v.a. den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz, außerdem Maßnahmen zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor künstlichen oder natürlichen Strahlen – wie z.B. durch das Edelgas Radon, das als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt. Der überwiegende Teil der Verordnung soll zum 31.12.2018 in Kraft treten.
Quelle: Juris das Rechtsportal
RH