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Kann Kind Doppelnachnamen ändern? Dazu hat am 18.07.2017 das VG Koblenz zu Az. 1 K 759/16 KO entschieden. Und zwar kann ein Kind seinen Familiennamen nur ändern kann, wenn entweder durch die Beibehaltung des Namens schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Weiterhin bestehe die Möglichkeit zur Änderung des Familiennamens nur, wenn die Namensänderung für das Kind solche Vorteile mit sich bringt, dass die Aufrechterhaltung des Namensbandes zum anderen Elternteil nicht zumutbar erscheint, so das VG Koblenz.

Was ist passiert?

Kann Kind Doppelnachnamen ändern?

Antragstellerin ist die Mutter eines 11-jährigen Kindes. Sie trennte sich wenige Monate nach der Geburt vom Kindsvater. Sie beantragte bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Namens der gemeinsamen Tochter. Die Tochter sollte zukünftig nur noch den mütterlichen Nachnamen führen statt des Doppelnachnamens, bestehend aus den jeweiligen Familiennamen der Eltern. Die Mutter wies zur Begründung darauf hin, dies sei der Wunsch des Kindes. Durch den Nachnamen des Vaters fühle es sich aus dem Familienverband ausgeschlossen und in der Schule gehänselt. Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel lehnte dies zunächst ab. Die Mutter erhob hiergegen Widerspruch. Die Verbandsgemeinde gab im Rahmen des Widerspruchsverfahrens dem Antrag statt. Der Vater des Mädchens wiederum war hiermit nicht einverstanden und erhob Klage.

Kann Kind Doppelnachnamen ändern? Dazu das VG Koblenz:

Die Klage hatte vor dem VG Koblenz Erfolg.

Die gesetzlichen Vorschriften rechtfertigen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Namensänderung nicht. Schwerwiegende Gründe, aufgrund derer eine Änderung des Nachnamens zum Wohl des Kindes erforderlich sei, seien nicht gegeben. Nicht plausibel dargelegt seien schulische Probleme wegen des Namens. Aufgrund des Doppelnachnamens sei es nach Aussage der Lehrer des Kindes zu keinen Nachfragen und Hänseleien durch die Mitschüler gekommen. Auch ein Ausschluss aus dem Familienverband aufgrund des Nachnamens nach der Stellungnahme einer Gutachterin sei nicht erkennbar. Danach habe das Kind ein gutes und enges Verhältnis zu den anderen Familienmitgliedern. Vielmehr sei die Beibehaltung des Namensbandes zwischen der Tochter und dem Vater für die Persönlichkeitsentwicklung und spätere Selbstfindung förderlicher als dessen Durchtrennung.

Die Beteiligten können gegen diese Entscheidung die Zulassung der Berufung durch das OVG Koblenz beantragen (§ 124a VwGO).

Quellen: Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 26/2017 v. 26.07.2017 und Juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/kann-ein-elternteil-den-namen-des-kindes-allein-bestimmen/ und https://raheinemann.de/kuendigung-des-chefarztes-wegen-wiederheirat/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Kann Kind Doppelnachnamen ändern? Dazu hat am 18.07.2017 das VG Koblenz zu Az. 1 K 759/16 KO entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Kann Kind Doppelnachnamen ändern? Dazu hat am 18.07.2017 das VG Koblenz zu Az. 1 K 759/16 KO entschieden.