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Wann hemmen Schlichtungsanträge die Verjährung bei Prospekthaftung? Dazu hat das LG Osnabrück am 29.10.2015, Az. 7 O 1398/13, 7 O 1400/13 und 7 O 1402/13, entschieden. Und zwar hat das LG Osnabrück die Klagen von mehreren Anlegern gegen ein in Hannover ansässiges Finanz-Dienstleistungsunternehmen wegen Schadensersatz für Verluste infolge einer treuhänderischen Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds wegen eingetretener Verjährung abgewiesen.

Was ist passiert?

Die Kläger wollten das in Hannover ansässige Finanz-Dienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, nachdem sie in den 90er-Jahren jeweils eine treuhänderische Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds erworben hatten und damit in der Folgezeit – teilweise beträchtliche – Verluste erlitten hatten. Sie sahen sich durch die Beklagte als Vermittlerin dieser Finanzprodukte unzureichend aufgeklärt und beraten.

Wann hemmen Schlichtungsanträge die Verjährung bei Prospekthaftung? Dazu das LG Osnabrück:

Das LG Osnabrück hat die Klagen abgewiesen.

Ob die Beklagte irgendwelche Beratungspflichten verletzt hatte, sei nicht zu entscheiden, so das Landgericht, da die Klagen bereits wegen Verjährung der geltend gemachten Ansprüche abzuweisen seien. Die einschlägige Verjährungsfrist sei am 02.01.2012 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Kläger aber noch keine tauglichen Schritte eingeleitet, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen. Insbesondere seien keine Klagen eingereicht worden.

Die klägerischen Prozessbevollmächtigten hätten lediglich binnen weniger Tage vor Verjährungseintritt mehrere Tausend nahezu gleichlautende Anträge auf Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei einem Schlichter in Brandenburg eingereicht. Diese Anträge seien aber nicht hinreichend bestimmt (also auf den jeweiligen Einzelfall bezogen) gewesen, um einen Verjährungseintritt zu verhindern. Der BGH habe in ähnlichen Fällen (z.B. BGH, Urt. v. 20.08.2015 – III ZR 373/14) schon dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen mit derartigen Anträgen an eine Schlichtungsstelle die Verjährung gehemmt werden kann. Diese Voraussetzungen seien bei den vorliegenden Klagen jeweils nicht erfüllt.

Was lernen wir daraus?

Den Entscheidungen des LG Osnabrück ist grundsätzlich zuzustimmen. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteilen vom 18. Juni 2015 – III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14 zu der Frage entschieden, welche Anforderungen an Güteanträge zu stellen sind, die zur Hemmung der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB führen.

Der BGH führte dazu aus, dass ohne die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs eine Hemmung der Verjährung nicht eintritt; sie könnne nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht mehr verjährungshemmend nachgeholt werden (vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. Oktober 2008 – XI ZR 466/07, NJW 2009, 56, 57 Rn. 17, 19 und vom 10. Oktober 2013 – VII ZR 155/11, NJW 2013, 3509, 3510 Rn. 17 mwN sowie Senatsbeschluss vom 26. Februar 2015 aaO Rn. 2 [jeweils für Mahnbescheid]).

Der Regelung des § 204 BGB liege das Prinzip zugrunde, dass die Verjährung durch eine aktive Rechtsverfolgung des Gläubigers gehemmt wird, die einen auf die Durchsetzung seines Anspruchs gerichteten Willen für den Schuldner erkennbar macht; der Gläubiger müsse dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so klar machen, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch nach Ablauf der (ursprünglichen) Verjährungszeit in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 – VI ZR 306/92, BGHZ 123, 337, 343 mwN [zu § 209 BGB aF]). Entscheidend sei mithin, ob die konkrete Maßnahme der Rechtsverfolgung die geforderte Warnfunktion erfüllt (MüKoBGB/Grothe, 6. Aufl., § 204 Rn. 36; s. auch OLG Hamm, Urteil vom 4. Dezember 2014 – 34 U 30/14, BeckRS 2015, 03463 Rn. 53). Der Anspruchsgegner müsse erkennen können, „worum es geht”.

Quellen: Pressemitteilung des LG Osnabrück v. 29.10.2015 und Juris das Rechtsportal

Wann hemmen Schlichtungsanträge die Verjährung bei Prospekthaftung? Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/bgh-anforderungen-an-gueteantraege-zur-verjaehrungshemmung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann:Wann hemmen Schlichtungsanträge die Verjährung bei Prospekthaftung? Dazu hat das LG Osnabrück am 29.10.2015, Az. 7 O 1398/13, 7 O 1400/13 und 7 O 1402/13, entschieden.