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Freiheitsstrafe wegen Misshandlung des Pflegekindes. Und zwar bestätigte der BGH mit Beschluss vom 02.08.2023, 4 StR 222/22, das Urteil des Landgerichts Bochum mit dem eine Pflegemutter wegen Misshandlung ihres Pflegekindes das Landgericht Bochum eine Pflegemutter zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung des Pflegekindes – Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vom 02.08.2023 zugrunde:

Die Angeklagte fesselte ihr Pflegekind, welches zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre alt war, an den Händen und Beinen, was dazu führte, dass sich die Haut an den Gelenken ablöste. Des Weiteren versetzte sie dem Kind bei zwei anderen Gelegenheiten einen schmerzhaften Schlag ins Gesicht und schlug es mit einem Gegenstand auf den Unterarm, was zu einem Hämatom und einer Schwellung führte. 

Vorinstanz

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung des Pflegekindes. Das Landgericht Bochum hat die Angeklagte mit Urteil vom 18.10.2021, Az. II-5 KLs-153 Js 40/19-1/21, wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung des Pflegekindes – Dazu der BGH

Die Entscheidung

Die Revision der Angeklagten hatte beim vierten Strafsenat des Bundesgerichtshofs keinen Erfolg.

Keine Rechtsfehler durch das Landgericht Bochum

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung von Pflegekind. Die Revision der Angeklagten, welche sich auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts stützte, sei gem. § 349 Abs. 2 StPO unbegründet, so der BGH. Die gründliche Überprüfung des angefochtenen Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, die zuungunsten der Angeklagten wirken würden, weder hinsichtlich der Schuld noch des Strafmaßes. Wegen der im Revisionsverfahren eingetretenen Verfahrensverzögerung hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt gilt. Nach dieser Maßgabe ist das Urteil insgesamt rechtskräftig.

Quelle: Pressemittteilungdes BGH Nr. 155/2023: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023155.html

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung des Pflegekindes. Und zwar bestätigte der BGH mit Beschluss vom 02.08.2023, 4 StR 222/22, das Urteil des Landgerichts Bochum. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Freiheitsstrafe wegen Misshandlung des Pflegekindes. Und zwar bestätigte der BGH mit Beschluss vom 02.08.2023, 4 StR 222/22, das Urteil des Landgerichts Bochum. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei