Mehr Infos

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Dazu hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 1.2.2024, Az. 1 UF 75/22, entschieden. Und zwar begründe ein Kennenlernen über eine Dating-Plattform allein keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung wegen Verdachts des Mehrverkehrs, so das OLG

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Zu dieser Frage hatte das OLG Frankfurt/Main über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Und zwar geht es in dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Verfahren um die Feststellung der Vaterschaft für die Antragstellerin, das minderjährige Kind X, geboren am XX.XX.2020.

Die Antragstellerin behauptet, der Putativ-Vater und Beschwerdeführer habe ihrer Mutter, der weiteren Beteiligten zu 2., nicht innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt.

Der Beschwerdeführer meint, die Behauptungen der Mutter seien nicht glaubhaft. Man habe sich über die Internetplattform WeChat kennengelernt. Und zwar habe es lediglich einmal vor sechs bis acht Jahren und sodann noch einmal in der zweiten Jahreshälfte 2018 einen Geschlechtsverkehr gegeben. In der Empfängniszeit vom 8.5.2019 bis zum 4.9.2019 habe er der Mutter nicht beigewohnt.

Aufgrund dessen hätte sich der Verdacht auf Mehrverkehr der Mutter aufdrängen müssen.

Das Familiengericht Frankfurt/M.

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Das Familiengericht Frankfurt/M. verneinte dies und stellte mit Beschluss vom 18.3.2022 den  Beschwerdeführer als Vater der Antragstellerin fest. Es greife die Vermutung des § 1600 d Abs. 2 S. 1 BGB, so das AG . Danach werde als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat, wenn nicht schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Und zwar bestünden nach der Überzeugung des Gerichts keinerlei schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft. Die Angaben der Mutter im Rahmen der gerichtlichen Anhörung vom 5.3.2021 seien glaubhaft. Die Einholung eines Gutachtens sei aufgrund der Beweisvereitelung durch den Beschwerdeführer unmöglich gewesen. Der Beschwerdeführer sei auf die Folge einer fehlenden Mitwirkung hingewiesen worden.

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Dazu das OLG Frankfurt/M.

Die Entscheidung

Das OLG Frankfurt/M. wies die zulässige Beschwerde des Beschwerde des (Putativ)Vaters zurück.

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Nur möglicher Mehrverkehr nicht ausreichend

Und zwar reiche bei der Feststellung, ob schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft vorliegen, ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr nicht aus, so das OLG.

Allein Kennenlernen über Internetportal nicht ausreichend

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Mutter des Kindes und der Putativvater über ein Internetportal kennengelernt haben, dränge sich nicht auf, dass die Mutter in der Empfängniszeit mit Anderen geschlechtlich verkehrt hat.

Dazu habe der Vater auch keine genaueren Angaben machen können. Insbesondere nicht, mit welchen Personen, wann und wo die Mutter der Antragstellerin Geschlechtsverkehr gehabt haben soll.

Glaubhafte Bekundung der Mutter

Die Mutter habe glaubhaft bekundet, dass der Beschwerdeführer ihr „während der gesetzlichen Empfängniszeit … beigewohnt hat“, führte er weiter aus. Damit bestehe bereits eine gesetzliche Vermutung für die Vaterschaft (§ 1600 d Abs. 2 BGB).

Sachverständigengutachten lässt keinen Raum für Zweifel

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Aus dem im Beschwerdeverfahren eingeholten Sachverständigengutachten errechne sich zudem eine Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft des Beschwerdeführers von über 99,99 %. An der Zuverlässigkeit und Verwertbarkeit des Gutachtens bestünden entgegen dem Vortrag des Beschwerdeführers keine Zweifel.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quellen:

Juris das Rechtsportal, 1 UF 75/22 | OLG Frankfurt 1. Senat für Familiensachen | Beschluss | Schwerwiegende Zweifel nach § 1600d Abs. 2 BGB

und

https://www.hessenschau.de/panorama/oberlandesgericht-frankfurt-tinder-profil-der-mutter-rechtfertigt-noch-keine-zweifel-an-der-vaterschaft-v1,olg-urteil-datingplattform-100.html

und

Pressemitteilung OLG Frankfurt: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/zweifel-an-der-vaterschaft

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei

Siehe auch:

Kind mit Namen des Lebensgefährten der Mutter?

Gentestpflicht für Kinder eines mutmaßlichen Vaters?

Unterhaltspflicht für nicht leiblichen Vater?

Persönlichkeitsrecht verletzt bei unklarer Vaterschaftsbehauptung?

Auskunftsanspruch des Scheinvaters über wahren Vater?

Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress geplant

Anspruch des Scheinvaters auf Auskunft über Erzeuger?

Längere Frist für Regressansprüche von Scheinvätern?

Wann ist Fristbeginn für eine Vaterschaftsanfechtung?

Feststellung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes?

Keine Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater?

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Dazu hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 1.2.2024, Az. 1 UF 75/22, entschieden. Fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Keine Vaterschaftsvermutung wegen Tinder-Profil der Mutter? Dazu hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 1.2.2024, Az. 1 UF 75/22, entschieden. Fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei