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Wichtige Änderungen im Familienrecht. Am 1. September 2009 sind wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft getreten.

Anlass für die Änderungen

„Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen. Damit kommen – nach der bereits Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform – weitere große Bausteine für ein zeitgemäßes, verlässliches und praktisch handhabbares Familienrecht“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Wichtige Änderungen im Familienrecht – Zu den Änderungen im Einzelnen:

Wichtige Änderungen im Familienrecht.

Versorgungsausgleich

Am 1. September 2009 trat die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft.

Ziel des Versorgungsausgleichs ist, die bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen. Allerdings kam es bisher oft zu ungerechten Teilungsergebnissen, insbesondere zu Lasten der Frauen. Auch konnten betriebliche und private Versorgungen oft nicht zeitnah zur Scheidung aufgeteilt werden. Nun wird in Zukunft jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt. Insoweit kommt es vorrangig zur „internen Teilung“. Dabei erhält jeder sein eigenes „Rentenkonto“. Also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Darüber hinaus ist das neue Recht übersichtlicher, verständlicher und vereinbarungsfreundlicher. (Mehr…)

Wichtige Änderungen im Familienrecht Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht

Auch die am 1. September 2009 in Kraft getretenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts dienen der Verteilungsgerechtigkeit bei der Scheidung.

Zum einen zunächst zum Zugewinnausgleich. Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ist, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Um dies noch zuverlässiger zu erreichen, wird dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung ein Riegel vorgeschoben. Und zwar durch verschiedene Maßnahmen. Außerdem wird künftig umfassend berücksichtigt, ob ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und ob diese Schulden während der Ehezeit beglichen wurden. (Mehr…)

Wichtige Änderungen im Familienrecht Reform des Verfahrensrechts

Die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist ebenfalls am 1. September 2009 in Kraft getreten. Diese fasst das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und in den Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen – erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung übersichtlich zusammen. Und zwar erfolgt künftig eine Bündelung der durch Ehe und Familie sachlich verbundenen Streitigkeiten beim so genannten Großen Familiengericht. Weiterhin wird das Vormundschaftsgericht aufgelöst. Seine Aufgaben werden vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Überdies wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren ausgebaut, indem beispielsweise die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder weiter gestärkt werden. (Mehr…)

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) hat bis zum Inkrafttreten mehrfache Änderungen erfahren.

Eine vorläufige Textfassung mit Stand 1. September 2009, welche die vorgenannten Änderungen berücksichtigt, finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

Wichtige Änderungen im Familienrecht.

Siehe auch: https://raheinemann.de/anspruch-auf-aufwendungsersatz-bei-selbst-beschafftem-krippenplatz/ und https://raheinemann.de/bgh-kommunen-haften-fuer-verdienstausfall-von-eltern-wegen-fehlender-kita-plaetze/ und https://raheinemann.de/kostentragung-fuer-private-kinderkrippe-durch-kommune/ und https://raheinemann.de/aufklaerungspflicht-im-verfahren-auf-zugewinnausgleich/ und https://raheinemann.de/zuwendungen-an-schwiegereltern-bei-eheende-zurueckzugeben/ und https://raheinemann.de/bei-adoption-erwachsener-auch-elterninteressen-relevant/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Wichtige Änderungen im Familienrecht. Dazu Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz. Seit 1.9.09 wichtige familienrechtliche Änderungen in Kraft.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Wichtige Änderungen im Familienrecht. Dazu Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz. Seit 1.9.09 wichtige familienrechtliche Änderungen in Kraft.