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Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Dazu hat das BAG am 26.04.2018 zu Az. 3 AZR 586/16 entschieden, dass der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber begründet, die für ihn abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält.

Was ist passiert?

Im Jahr 2001 schloss der Kläger mit der beklagten Arbeitgeberin eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, jährlich ca. 1.000 Euro in eine zugunsten des Klägers bestehende Direktversicherung, deren Versicherungsnehmerin sie ist, einzuzahlen. Seit 2009 ruht die Versicherung, die von der Arbeitgeberin durch weitere Beiträge gefördert wird. Nunmehr verlangt der Kläger von der Beklagten mit seiner Klage die Kündigung des Versicherungsvertrages, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde.

Das ArbG Siegburg , Urt. v. 19.11.2014, 4 Ca 981/14, hatte die Klage abgewiesen und das LArbG Köln, Urt. v. 08.07.2016 – 9 Sa 14/16 – die Berufung zurückgewiesen.

Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Dazu das BAG:

Die Entscheidung

Die Revision wurde vom BAG zurückgewiesen. Der Kläger hat, so das BAG, kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Kündigung. Und zwar mit folgender Begründung:

Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Keine Vereinbarung

Die Beklagte sei nicht verpflichtet, die zugunsten des Klägers bestehende Direktversicherung im laufenden Arbeitsverhältnis zu kündigen. Und zwar ergebe sich ein solcher Anspruch ergebe sich – mangels einer entsprechenden Regelung – nicht aus der von den Parteien geschlossenen Umwandlungsvereinbarung vom 13. März 2001. Auch auf § 241 Abs. 2 BGB könne sich der Kläger nicht mit Erfolg stützen.

Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Geldbedarf begründet keinen Anspruch

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, begründe für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber , die für ihn abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält.

Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Sinn und Zweck der im Betriebsrentengesetz geregelten Entgeltumwandlung

Sinn und Zweck der im Betriebsrentengesetz geregelten Entgeltumwandlung sei, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung wegen einer fianziellen Notlage kündigen. Und zwar lediglich deshalb, um dem versicherten Arbeitnehmer die Möglichkeit zu verschaffen, das für den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden zu verwenden.

Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 21/2018 v. 26.04.2018 und Juris das Rechtsportal

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-wenn-pflegedokumentation-gefaelscht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-herstellung-privater-raubkopien-auf-dienst-pc/ und https://raheinemann.de/sparkasse-war-ordnungsgemaess-vertreten-bei-kuendigungsrechtsstreit/ und https://raheinemann.de/wirksame-vereinbarung-von-3-jahren-kuendigungsfrist-in-agb/ und https://raheinemann.de/kann-versicherung-bei-dreister-luege-des-arbeitnehmers-fristlos-kuendigen/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Dazu hat das BAG am 26.04.2018 zu Az. 3 AZR 586/16 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Arbeitnehmeranspruch auf Kündigung von Direktversicherung? Dazu hat das BAG am 26.04.2018 zu Az. 3 AZR 586/16 entschieden.