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Kann Versicherung bei dreister Lüge des Arbeitnehmers fristlos kündigen? Dazu hat das OLG Oldenburg am 28.11.2016 zu Az. 5 U 78/16 entschieden. Und zwar müssen sich Arbeitnehmer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst korrekt verhalten, andernfalls die Versicherung möglicherweise fristlos kündigen kann, so das OLG.

Was ist passiert?

Mit seiner Klage hatte sich der Kläger gegen die von seiner Berufshaftpflichtversicherung ausgesprochene Kündigung gewandt.

Die Klage ist vom LG Oldenburg abgewiesen worden. Die Kündigung sei zu Recht erfolgt, so das LG.

Nach einem Unfall hatte der Kläger zunächst Zahlungen wegen seiner Berufsunfähigkeit erhalten. Die Versicherung wollte nach einiger Zeit wollte den Gesundheitszustand des Klägers überprüfen. Dieser saß bei einem Treffen im Rollstuhl und gab vor, Schmerzen zu haben.

Den augenscheinlich sportlich-gestählten körperlichen Zustand des Rollstuhlfahrers fand der Versicherungsmitarbeiter merkwürdig. Weitere Recherchen im Internet förderten aktuelle Bilder zu Tage, auf denen der Kläger als erfolgreicher Marathonläufer posierte. Dem Mitarbeiter eines von der Versicherung eingeschalteten Detektivbüros, der den Kläger unter einer Legende aufsuchte, bot der Kläger seine Dienstleistungen als Küchenbauer an.

Kann Versicherung bei dreister Lüge des Arbeitnehmers fristlos kündigen? Dazu das OLG Oldenburg:

Nach Auffassung des OLG Oldenburgs darf die Versicherung den Vertrag – auch für die Zukunft – bei solch einem Verhalten fristlos kündigen.

Das Oberlandesgericht führte in seinem Hinweisbeschluss (§ 522 Abs. 2 S. 2 ZPO) vom 28.11.2016 aus, dass das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners derart erschüttert ist, dass unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlagen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich weil anderenfalls hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit hätte, einmal sanktionslos zu versuchen, die Versicherung hinters Licht zu führen. Im Übrigen sei das Vertrauensverhältnis in so hohem Maße zerstört, dass die Versicherung ohne weiteres Zuwarten kündigen durfte.

Aufgrund des Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts hat der Kläger seine Berufung zurückgenommen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 20.12.2016 und Juris das Rechtsportal

Kann Versicherung bei dreister Lüge des Arbeitnehmers fristlos kündigen?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-wenn-pflegedokumentation-gefaelscht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-herstellung-privater-raubkopien-auf-dienst-pc/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-arbeitnehmers-auf-kuendigung-einer-direktversicherung/ und https://raheinemann.de/sparkasse-war-ordnungsgemaess-vertreten-bei-kuendigungsrechtsstreit/ und https://raheinemann.de/wirksame-vereinbarung-von-3-jahren-kuendigungsfrist-in-agb/ und https://raheinemann.de/duerfen-auch-freigestellte-arbeitnehmer-an-betriebsfeiern-teilnehmen/ und https://raheinemann.de/ueberstundenausgleich-mit-freistellung-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/sonntagsarbeit-privater-paketzusteller-erlaubt/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-wiedereinstellung-nach-betriebsbedingter-kuendigung/ und https://raheinemann.de/wirksame-kuendigung-der-geschaeftsfuehrerin-der-rak-duesseldorf/ und https://raheinemann.de/?s=grob+fahrlässig

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kann Versicherung bei dreister Lüge des Arbeitnehmers fristlos kündigen? Dazu hat das OLG Oldenburg am 28.11.2016 zu Az. 5 U 78/16 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kann Versicherung bei dreister Lüge des Arbeitnehmers fristlos kündigen? Dazu hat das OLG Oldenburg am 28.11.2016 zu Az. 5 U 78/16 entschieden.