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Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Dazu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Nummer 54/11.

Der Sachverhalt

Zweck der Meldepflicht ist es, dem Arbeitgeber die Überbrückung des Arbeitsausfalls zu ermöglichen. Daher besteht keine vorherige Meldepflicht in Fällen, in denen eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung nicht ernsthaft in Betracht kommt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Dazu gehören insbesondere die Art der Arbeitsaufgabe des Betriebsratsmitglieds und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunterbrechung. In Fällen, in denen sich das Betriebsratsmitglied nicht vorher abmeldet, ist es verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen nachträglich die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum geleisteten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.

Der neunköpfige Betriebsrat eines Unternehmens für automobile Marktforschung mit ca. 220 Arbeitnehmern wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim Arbeitgeber abzumelden.

Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Die Vorinstanzen

Der neunköpfige Betriebsrat eines Unternehmens für automobile Marktforschung mit ca. 220 Arbeitnehmern wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim Arbeitgeber abzumelden

Das Arbeitsgericht hat die Anträge des Betriebsrats abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen. Mit der vom Senat zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Betriebsrat seinen Hauptantrag mit der Maßgabe der Ab- und Anmeldung weiter.

Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Dazu das BAG:

Die Entscheidung

Der Antrag hatte auch vor dem BAG (Beschluss vom 29.06.2011, 7 ABR 135/09) keinen Erfolg. Die Vorinstanzen haben die Anträge des Betriebsrats nach Ansicht des BAG im Ergebnis zu Recht abgewiesen.

Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Pflicht abhängig vonm den Umständen des Einzelfalls

Der uneingeschränkt gestellte Antrag erfasse auch Fallgestaltungen, in denen er unbegründet ist. Die umstrittene Pflicht lasse sich weder generell verneinen noch bejahen. Sie hänge von den Umständen des Einzelfalls ab.

Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Verpflichtung zur Mitteilung der Dauer der Betriebsratstätigkeiten

Wenn ein Betriebsratsmitglied wegen der konkreten Umstände nicht zur Ab- und Zureückmeldung vor und nach der Betriebsratstätigkeit verpflichtet sei, könne der Arbeitgeber allerdings verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum versehenen Betriebsratstätigkeiten nachträglich mitgeteilt wird, so das BAG. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse daran zu erkennen, für welche Zeiten er aufgrund von Betriebsratstätigkeit nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 37 Abs. 2 BetrVG Entgelt leisten muss, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeit geleistet hat.

(Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 54/11)

Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/betriebsratswahl-bei-anwendung-des-falschen-wahlverfahrens-nichtig/ und https://raheinemann.de/betriebsuebergang-bei-echtem-betriebsfuehrungsvertrag/ und https://raheinemann.de/kein-lohnanspruch-bei-betriebsschliessung-aufgrund-corona-pandemie/ und https://raheinemann.de/einseitige-anordnung-von-kurzarbeit-ohne-vereinbarung-zulaessig/ und https://raheinemann.de/betriebsratsmitglied-wegen-verteilung-von-flyern-wirksam-abgemahnt/ und https://raheinemann.de/keine-abmahnung-wegen-weigerung-an-einem-personalgespraech-teilzunehmen/ und https://raheinemann.de/unterliegt-facebook-seite-des-arbeitgebers-der-mitbestimmung/ und https://raheinemann.de/wonach-richtet-sich-die-anzahl-der-arbeitnehmer-im-aufsichtsrat-einer-ag/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Dazu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Nummer 54/11.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Betriebsratsmitglied zur Abmeldung verpflichtet? Dazu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Nummer 54/11.