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Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Dazu hat das OLG Hamm am 24.11.2015, Az. 2 WF 191/15, entschieden. Und zwar kann ein Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen, so das OLG Hamm.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Der im Jahre 1988 geborene Antragsteller und die im Jahre 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung stand die elterliche Sorge allein der Mutter zu, ein Umgangsrecht hatte der Vater, der zwischenzeitlich inhaftiert war, nicht. Der Vater verlangte von der Mutter im halbjährigen Abstand zwei Bilder des Kindes und Auskunft über die Entwicklung. Dabei hat er eingeräumt, gegenüber der Kindesmutter Gewalt ausgeübt zu haben. Die Kindesmutter hat geltend gemacht, dass der Vater auch gegenüber dem Kind gewalttätig gewesen sei und kein Interesse an dem Kind habe. Den Antrag hatte sie für rechtsmissbräuchlich gehalten.

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Dazu das AG Bottrop

Einer seinerzeit einvernehmlichen Regelung der Eltern folgend hatte das Familiengericht beim AG Bottrop mit Beschluss vom 08.07.2015, Az. 13 F 316/13, entschieden, dass der Vater alle sechs Monate einen schriftlichen Bericht und zwei Fotos des Kindes erhalte, die er Dritten nicht zugänglich und nicht in sozialen Netzwerken veröffentlichen dürfe. Die Kindesmutter hatte gegen den Beschluss des Familiengerichts Beschwerde eingelegt und darauf verwiesen, dass der Vater in einem Chat mit dem Bruder der Mutter ihr und dem Kind gegenüber hasserfüllte Parolen geäußert und mit einer Kindesentführung gedroht habe. Er habe kein Interesse an dem Kind, es gehe ihm darum Macht über sie auszuüben und um Rache für seine gekränkte Ehre.

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Dazu das OLG Hamm:

Die Entscheidung

Den erstinstanzlichen Beschluss hat das OLG Hamm bestätigt.

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Strenger Maßstab

Die Erteilung der verlangten Auskunft widerspreche nicht dem Kindeswohl. Insoweit sei ein strenger Maßstab anzulegen. Gründe, die zur Versagung eines Umgangsrechts führten, genügten nicht. Die verlangte Auskunft könne aber dann abgelehnt werden, wenn der antragstellende Elternteil mit der Auskunft lediglich rechtsmissbräuchliche Ziele verfolge.

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Keine Missbrauchsabsicht

Beim Antragsteller sei von einer derartigen Missbrauchsabsicht nicht auszugehen. In dem Chat habe der Antragsteller nicht mit einer Kindesentführung gedroht. Eine solche habe allein der Bruder der Mutter angesprochen. Der Chat lasse auch nicht erkennen, dass der Antragsteller das Kind anfeinde oder sich an der Mutter rächen wolle. Soweit Drohungen gegenüber dem Bruder und der Mutter ausgesprochen worden seien, handele es sich um wenig erwachsenes Imponiergehabe. Dies sei durch Provokationen des Bruders ausgelöst worden. Der aufgrund der Äußerungen des Vaters verständliche Wunsch der Mutter, keinen persönlichen Kontakt zum Vater haben zu müssen, stehe ihrer Auskunftsverpflichtung nicht entgegen. Und zwar, weil die Auskunft nicht durch einen persönlichen Kontakt erteilt werden müsse.

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Was lernen wir daraus?

Die Entscheidung des OLG Hamm verdient Zustimmung. Sie steht in Einklang mit der gesetzlichen Vorschrift des § 1686 BGB.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 25.02.2016

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/sorgerechtsentzug-bei-fehlender-kooperation-mit-jugendamt/ und https://raheinemann.de/reform-der-elterlichen-sorge-evaluiert/ und https://raheinemann.de/umgangsrecht-wegen-corona-pandemie-eingeschraenkt/ und https://raheinemann.de/wessen-haushaltsanghoerige-sind-kinder-bei-getrennt-lebenden-eltern/ und https://raheinemann.de/ueberpruefen-familiengerichte-corona-schutzmassnahmen-an-schulen/ und https://raheinemann.de/gebietet-kindeswohl-umgangspflicht-des-vaters/ und https://raheinemann.de/uebertragung-sorgerecht-und-vereinbarkeit-mit-dem-kindeswohl/ und https://raheinemann.de/vorrang-von-pflegeeltern-gegenueber-verwandten-wegen-kindeswohl/ und https://raheinemann.de/keine-uebertragung-des-alleinigen-sorgerechts-bei-vollmachtserteilung/ und https://raheinemann.de/alleiniges-sorgerecht-und-kindeswohl/ und https://raheinemann.de/reform-der-elterlichen-sorge-evaluiert/ und https://raheinemann.de/mehr-rechtssicherheit-beim-scheinvaterregress-geplant/ und https://raheinemann.de/kinder-nach-gesetzentwurf-zur-bekaempfung-von-kinderehen-geschuetzt/ und https://raheinemann.de/sorgerechtsentzug-bei-fehlender-kooperation-mit-jugendamt/ und https://raheinemann.de/kann-mutter-ueber-elterliche-sorge-ihres-nichtehelichen-kindes-bestimmen/ und https://raheinemann.de/keine-uebertragung-des-alleinigen-sorgerechts-bei-vollmachtserteilung/ und https://raheinemann.de/ordnungsgeld-wegen-verstoss-gegen-umgangsvereinbarung/ und https://raheinemann.de/facebook-account-des-verstorbenen-fuer-erben-versperrt/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Dazu hat das OLG Hamm am 24.11.2015, Az. 2 WF 191/15, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Familiärer Auskunftsanspruch ohne Sorge- oder Umgangsrecht? Dazu hat das OLG Hamm am 24.11.2015, Az. 2 WF 191/15, entschieden.