Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Dazu hat das LG Düsseldorf am 23.04.2021, 10 KLs 5/20, entschieden. Und zwar hat das LG Düsseldorf vier Betreiber eines Pflegedienstes wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt.
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf
Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 23. April 2021 zu Aktenzeichen 10 KLs 5/20 nach durchgeführter Hauptverhandlung 7 Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt und 1 Angeklagten freigesprochen.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Das Strafmaß
Im Einzelnen hat das LG Düsseldorf 4 Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges (§ 263 Absatz 3 Nummer 1 StGB) zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen fünf Jahren zwei Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 2 weitere Angeklagte hat das LG wegen Geldwäsche in 293 Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren sechs Monaten verurteilt. 1 Angeklagten hat das LG wegen Beihilfe zur Geldwäsche in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Den letzten Angeklagten hat das Gericht freigesprochen.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Einziehung von Taterträgen
Taterträge in Höhe von mehr als 1,4 Mio € hat das LG Düsseldorf gemäß §§ 73 Abs. 1, 73c S. 1 StGB eingezogen.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Dazu die Begründung des Urteils des LG Düsseldorf
Forderung der Staatsanwaltschaft
Gegen 5 Angeklagte hatte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sechs Jahren gefordert, gegen 3 Angeklagte Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Dauer des Verfahrens und die Überzeugung des Gerichts
Das Gericht war aufgrund des Ergebnisses der an 35 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung mit umfangreicher Beweisaufnahme zur Überzeugung gelangt, dass 4 Angeklagte und ein zwischenzeitlich Verstorbener die Idee zur Abrechnung nicht erbrachter Pflegeleistungen hatten. Und zwar wie folgt.
FFreiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Organisation der Abrechnungsmaschinerie
Zum Zweck Abrechnung nicht erbrachter Pflegeleistungen hatten diese 5 Personen zunächst drei Pflegedienste mit Sitz in Düsseldorf errichtet. Und zwar die Stern Pflegedienst GmbH, die Lottos Gesundpflege GmbH und die Lotos Pflegedienst GmbH. Daraufhin rechneten diese Pflegedienste dann spätestens ab 2012 Leistungen gegenüber Abrechnungsgesellschaften ab, die wiederum die angeblichen Pflegedienst-Forderungen bezahlten. Die Abrechnungsstellen rechneten die bezahlten, angeblichen Pflegedienst-Forderungen dann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Kommunen ab, die gutgläubig auf tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen zahlten.
Und zwar wurde nach Überzeugung des Gerichts nur ein Bruchteil der Patienten entsprechend ärztlicher Verordnung und Abrechnung gegenüber den Krankenkassen und Kommunen gepflegt. Die Patienten erhielten anstelle der verschriebenen Pflegeleistungen auch Geldleistungen und sog. Kompensationsleistungen. Und zwar Kompensationsleistungen wie etwa Fahrten zum Arzt, Putzen der Wohnung, Maniküre oder Pediküre.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Abgerechnete Beträge und Zahlungsflüsse
Insgesamt rechnete die Lotos Pflegedienst GmbH 2012 und 2013 nach Feststellung des Gerichts insgesamt 290.872,83 € zu Unrecht ab. Weiterhin rechnete nach Feststellung des Gerichts die Lotos Gesundpflege GmbH von 2014 bis Oktober 2016 insgesamt 424.973,79 € ab. Und die Stern Pflegedienst GmbH rechnete nach Feststellung des Gerichts von 2012 bis Oktober 2016 817.656,60 € ab. Damit belief sich der Gesamtschaden auf 1.535.503,22 €.
Die angeklagten Pflegedienstbetreiber entnahmen gezielt Gelder, um damit gegen Scheinrechnungen, die weitere zwei Angeklagte ausstellten, Schwarzgeld an Patienten, Ärzte, Mitarbeiter und sich selbst weiterzugeben. Außerdem warben diese zwei Angeklagten zum Zweck der Geldwäsche mit Hilfe eines weiteren Angeklagten lettische Staatsangehörige gegen eine Provision von 8 bis 10 % an und statteten sie mit Konten aus.
Und zwar überwies die Pflegeteam Alef GmbH in der Zeit von Februar 2014 bis Oktober 2015 insgesamt 464.140,46 €. Weiterhin überwies die Stern Pflegedienst GmbH in der Zeit von März 2014 bis September 2016 insgesamt 888.956,34 €. Und die Lotos Gesundpflege GmbH überwies in der Zeit von März 2014 bis September 2016 1.478.844,18 €. Zur Auszahlung von Schwarzgeldern flossen die so überwiesenen Gelder nach Abzug der Provisionen in bar wieder an die einzelnen Pflegedienste zurück.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigte Umstände
Die 10. große Strafkammer hat im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten zum einen berücksichtigt, dass sie alle nicht vorbestraft sind. Und zum anderen, dass den Angeklagten die Begehung der Taten erleichtert wurde. Und zwar, weil die Pflegeleistungen nicht ausreichend kontrolliert wurden.
Weiterhin berücksichtigte die 10. Große Strafkammer, dass die Angeklagten den Schadenersatz- und Erstattungsansprüchen der Krankenkassen und Kommunen ausgesetzt sind und dass sieben der acht Angeklagten Geständnisse bzw. Teilgeständnisse abgelegt haben.
Freiheitsstrafe für Abrechnungsbetrug in der Pflege? Zu Ungunsten der Angeklagten berücksichtigte Umstände
Dagegen hat die 10. Große Strafkammer strafschärfend die hohe kriminelle Energie der Angeklagten gewichtet. Diese sei in ihrer professionellen Vorgehensweise über einen relativ langen Tatzeitraum zum Ausdruck gekommen und hätte zu dem hohen Schaden geführt.
Wie geht es weiter und was ist bisher noch passiert?
Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft und können die Angeklagten Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Bereits die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf hatte mit Urteil vom 05.02.2018 (18 Kls 2/17) neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 7 Jahren und 2 Jahren wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen verurteilt.
Quellen: Pressemitteilung des LG Düsseldorf v. 23.04.2021 und Juris das Rechtsportal
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