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Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Dazu hat der EuGH, Urteil vom 12.06.2014 – C-118/13 – entschieden. Und zwar gehe der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub mit seinem Tod nicht unter, so der EuGH. Das Unionsrecht steht nach Auffassung des EuGH einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie folgt entgegen. Und zwar, wenn sie für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen.

Was ist passsiert?

Der Sachverhalt

Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Zu dieser Frage hatte der EuGH zu entscheiden, ob einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen können.

Die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 299, 9) sieht folgendes vor. Und zwar, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat. Und außerdem, dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf.

Herr B. war vom 01.08.1998 bis zu seinem Tod am 19.11.2010 bei dem Unternehmen K+K als Arbeitgeber beschäftigt. Von 2009 bis zu seinem Tod war er aufgrund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen arbeitsunfähig. Bis er starb hatte er 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt. Die Witwe von Herrn B. forderte von K+K als Arbeitgeber eine Abgeltung für den von ihrem Ehegatten nicht genommenen Jahresurlaub. Der Arbeitgeber wies die Forderung zurück und äußerte Zweifel an der Vererbbarkeit der Abgeltung.

Was möchte das Landesarbeitsgericht vom EuGH wissen?

Das mit der Sache befasste Landesarbeitsgericht möchte vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht wie folgt einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten gestattet. Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Und zwar in Bezug auf diese Frage, wenn im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht. Ferner möchte es wissen, ob eine solche Abgeltung von einem Antrag des Betroffenen im Vorfeld abhängt.

Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Dazu der EuGH:

Die Entscheidung

Der EuGH hat entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub mit seinem Tod nicht untergeht.

Entgegenstehendes Unionsrecht

Das Unionsrecht steht nach Auffassung des EuGH einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub sei ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts und die Ansprüche auf Jahresurlaub und auf Bezahlung während des Urlaubs stellten zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs dar.

Der EuGH hat bereits entschieden, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat, Anspruch auf eine Vergütung gegen den Arbeitgeber hat, um zu verhindern, dass ihm jeder Genuss des Anspruchs auf Urlaub vorenthalten wird (EuGH, Urt. v. 03.05.2012 – C-337/10 „Neidel“). Das Unionsrecht stehe einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung geschuldet wird. Und zwar, obwohl er krankheitsbedingt nicht in den Genuss seines bezahlten Jahresurlaubs kommen konnte.

Der Begriff des bezahlten Jahresurlaubs bedeute, dass für die Dauer des Jahresurlaubs das Entgelt des Arbeitnehmers fortzuzahlen ist. Ein finanzieller Ausgleich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers stelle die praktische Wirksamkeit des Urlaubsanspruchs sicher. Der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers dürfe nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen.

Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Der EuGH hat klargestellt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub nicht untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Außerdem hänge diese Abgeltung nicht davon ab, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat.

Was lernen wir daraus?

Der Entscheidung des EuGH ist zuzustimmen. Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Und zwar ist der Urlaubsanspruch nicht als höchstpersönliches Recht anzusehen, dem eine Vererbbarkeit entgegensteht. Dafür spricht schon, dass der Urlaubsanspruch in einen auf Geld gerichteten Abgeltungsanspruch übergeht. Und zwar dann, wenn der Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BurlG nicht mehr genommen werden kann.

Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Und zwar fragen Sie den Anwalt für Arbeitrecht in unserer Kanzlei

Dazu siehe auch:

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Dazu hat der EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-118/13 - entschieden. Und zwar fragen Sie den Anwalt für Arbeitrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Marko Rummel: Urlaubsanspruch weg bei Tod des Arbeitnehmers? Dazu hat der EuGH, Urteil vom 12.06.2014 – C-118/13 – entschieden. Und zwar fragen Sie den Anwalt für Arbeitrecht in unserer Kanzlei