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Kompromiss zur Erbschaftsteuer vom Bundesrat bestätigt. Und zwar hat am 14.10.2016 der Bundesrat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Und damit hat er den Weg freigemacht für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben.

Auch künftig soll die Steuer Firmenerben zwar weitgehend verschonen, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Um die Vorgaben des BVerfG umzusetzen, ist allerdings eine Veränderung der Vorgaben für die Steuerprivilegien auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses vorgnommen worden. Dieses hatte wegen der derzeitigen Überprivilegierung eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verlangt.

Kompromiss zur Erbschaftsteuer vom Bundesrat bestätigt. Ein längeres parlamentarisches Verfahren findet mit der Zustimmung des Bundesrates seinen Abschluss: Ende 2014 hatte das BVerfG die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden (BVerfG, Urt. v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12). Der Bundesrat hatte im September 2015 eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später als Gesetz beschloss. Am 08.07.2016 riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen. Die Vermittler formulierten am 21.09.2016 einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte.

Nun wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 14.10.2016 und Juris das Rechtsportal

Kompromiss zur Erbschaftsteuer vom Bundesrat bestätigt.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/freibetrag-bei-erbschaftssteuer-fuer-kinder-bei-pflege-ihrer-eltern/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kompromiss zur Erbschaftsteuer vom Bundesrat bestätigt. Und zwar hat am 14.10.2016 der Bundesrat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt.