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Urteil des OLG Frankfurt zu Lehman-Zertifikaten nun rechtskräftig. Dazu wurden die beim BGH, XI ZR 85/10 und XI ZR 294/10, eingelegten Revisionen zurückgenommen.

Rücknahme Revisionen

Der XI Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die in der Pressemitteilung Nr 22/2011 für den 12 April 2011 angekündigten Verhandlungstermine zum Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse in beiden Fällen ihre Revision zurückgenommen hat.

Urteil des OLG Frankfurt zu Lehman-Zertifikaten nun rechtskräftig – Was folgt daraus?

Damit sind die Berufungsurteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, mit denen die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt wurde, rechtskräftig (Urt. v. 17. Februar 2010 – 17 U 207/09 und Urt. v. 14. Juli 2010 – 17 U 135/09).

In beiden Urteilen hat das Berufungsgericht eine Beratungspflichtverletzung der beklagten Sparkasse verneint. Und zwar insoweit, als diese die jeweiligen Anleger nicht auf eine mögliche Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co B.V.) oder Garantiegeberin (Lehman Brothers Holdings Inc.) hingewiesen hat. Und zwar habe angesichts der positiven Ratingnoten kein Zweifel an deren Zahlungsfähigkeit aufkommen müssen.

Einen Beratungsfehler der Beklagten hat das Berufungsgericht dennoch gesehen. Und zwar habe der Beratunsfehler darin gelegen, dass die Beklagte in den jeweiligen Beratungsgesprächen ihren Kunden die Risikostruktur der konkret empfohlenen Zertifikate – „TwinWin-Zertifikat 8/2007“ und „DAX-Kupon-Zertifikat 3/2008“ – nicht umfassend dargestellt hat.

(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 58/2011)

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/schadensersatzanspruch-bei-erwerb-sogenannter-lehman-zertifikate/

RH

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Urteil des OLG Frankfurt zu Lehman-Zertifikaten nun rechtskräftig. Dazu wurden die beim BGH, XI ZR 85/10 und XI ZR 294/10, eingelegten Revisionen zurückgenommen.