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Herausgegeben am 29.04.2010
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: April 2010

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Inhalt:

  • SG München: Uneingeschränkte Freigabe von Transparenzberichten im Internet unzulässig
  • BSG: Kostenerstattung für Kryokonservierung bei wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohender Empfängnisunfähigkeit
  • EuGH: Verbotene Altersdiskriminierung durch Nichtanrechnung der Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr bei Kündigungsfrist
  • BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
  • LG Braunschweig: Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für Salz aus der pakistanischen „Salt-Range“ ist irreführend

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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SG München: Uneingeschränkte Freigabe von Transparenzberichten im Internet unzulässig
Die Streitigkeiten um Transparenzberichte über Pflegeeinrichtungen sind um eine interessante Entscheidung des SG München reicher. Das SG München hat mit Beschl. v. 27. Januar 2010 – S 29 P 24/10 ER entschieden, dass eine allgemeine Freigabe von Transparenzberichten für jedermann gegen das Gesetz verstößt. In § 115 Abs. 1a SGB XI seien als Zielgruppe für die Veröffentlichung der Transparenzberichte ausdrücklich nur die „Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen“ benannt. Nur insoweit müsse ein Leistungserbringer auch die Veröffentlichung hinnehmen. Eine uneingeschränkte Veröffentlichung, wie sie derzeit praktiziert werde, sei nicht zulässig.
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BSG: Kostenerstattung für Kryokonservierung bei wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohender Empfängnisunfähigkeit
Mit Urt. v. 17. Februar 2010 – B 1 KR 10/09 R hat das Bundessozialgericht entschieden, dass „Krankheit“ nicht nur der krankheitsbedingte Eintritt der Empfängnisunfähigkeit ist, sondern auch die wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohende Empfängnisunfähigkeit. Der Versicherungsfall der Krankheit ist in Abgrenzung zu dem Versicherungsfall der Herbeiführung einer Schwangerschaft betroffen, wenn die Behandlung dazu führen soll, auf natürlichem Weg Kinder zu zeugen. Insofern sei – entsprechende Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht als gegeben vorausgesetzt – grds. auch eine Kostenerstattung für Kryokonservierung bei wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohender Empfängnisunfähigkeit denkbar.
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EuGH: Verbotene Altersdiskriminierung durch Nichtanrechnung der Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr bei Kündigungsfrist
Der EuGH hat mit Urt. v. 19. Januar 2010 – Rs. C 555/07 entschieden, dass die deutsche Regelung zur Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer zur Bestimmung der Kündigungsfrist Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht berücksichtigt werden sollen, gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt. Bei der Berechnung von Kündigungsfristen zählt einzig die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Eine Verringerung der Kündigungsfrist bei Arbeitnehmern, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sind, ist nicht (mehr) zulässig. Die Regelung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB darf nicht (mehr) angewandt werden.
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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Der BGH hat mit Urt. v. 29. April 2010 – I ZR 69/08 entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Verletzte den Inhalt seiner Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich macht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen der Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.
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LG Braunschweig: Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für Salz aus der pakistanischen „Salt-Range“ ist irreführend
Mit Urt. v. 27. Januar 2010 – 9 O 1286/09 hat das LG Braunschweig entschieden, einer Beklagten aus Norddeutschland untersagt, die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für Salz aus der in Pakistan gelegenen „Salt-Range“ zu verwenden. Bei Nutzung dieser Bezeichnung bestehe die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher.
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