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Herausgegeben am 26.01.2010
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Januar 2010

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Inhalt:

  • Folgen Sie uns bei Twitter!
  • BSG: Nachberechnung von Behandlungsentgelten nur bis 6 Wochen nach Schlussrechnung
  • SG Münster: Qualitätsbericht über Pflegeheim darf nicht ins Internet
  • BGH: Opel-Blitz darf auf Spielzeugautos
  • LG Frankfurt am Main: € 651,80 Anwaltskosten bei Ed-Hardy-Abmahnung vor dem 01.09.2008

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150

E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Wir halten Sie ab sofort auch über Twitter auf dem Laufenden. Folgen Sie uns und erhalten Sie wichtige Informationen im Bereich Internetrecht und Medizinrecht!

BSG: Nachberechnung von Behandlungsentgelten nur bis 6 Wochen nach Schlussrechnung
Das Bundessozialgericht hat mit Urt. v. 17. Dezember 2009 – B 3 KR 12/08 R entschieden, dass das Recht des Krankenhauses zur Rechnungskorrektur ohne betragsmäßige Beschränkung nur bis zum Ablauf von 6 Wochen ab Erstellung der Schlussrechnung besteht. Danach ist eine Rechnungskorrektur nur noch ausnahmsweise zulässig, wenn es sich um offensichtliche Schreib- oder Codierfehler handelt und eine Bagatellgrenze von mindestens 5 % der ursprünglichen Rechnungssumme erreicht wird.
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SG Münster: Qualitätsbericht über Pflegeheim darf nicht ins Internet
Mit Beschl. v. 18. Januar 2010 – S 6 P 202/09 ER – nicht rechtskräftig – hat das SG Münster entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung der Ergebnisse einer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführten unangemeldeten Qualitätsprüfung im Internet verhindern kann. Auch das SG Dessau-Roßlau hat mit Beschl. v. 04. Januar 2010 – S 3 P 90/09 ER eine Veröffentlichung einstweilen untersagt.
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BGH: Opel-Blitz darf auf Spielzeugautos
Der BGH hat mit Urt. v. 14. Januar 2010 – I ZR 88/08 – „Opel-Blitz II“ entschieden, dass die Adam Opel GmbH den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung eines Originalfahrzeugs auch den „Opel-Blitz“ an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf Markenrechte verbieten kann. Das Opel-Blitz-Zeichen werde nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen. Die Verbraucher sähen darin folglich keinen (irreführenden) Hinweis auf die Herkunft des Modellautos.
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LG Frankfurt am Main: € 651,80 Anwaltskosten bei Ed-Hardy-Abmahnung vor dem 01.09.2008
Mit Urt. v. 12. August 2009 – 2-06 S 10/09 hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass bei einer vor dem 01. September 2008 ausgesprochenen Abmahnung wegen des urheberrechtswidrigen Inverkehrbringens der Fälschung einer Grafik von „Ed Hardy“ auf einem Kleidungsstück der Abgemahnte Kosten für die Abmahnanwälte in Höhe von € 651,80 zu tragen hat. Darüber hinausgehende Ansprüche hat das Gericht abgelehnt.
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