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Herausgegeben am 08.07.2008

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann====================================

Inhalt:

  • Beitrag im Internethandel-Blog: Gestaltung von AGB
  • Sächsisches Landessozialgericht: Zeitlicher Anwendungsbereich des § 275 Abs. 1c SGB V
  • BGH: Farbwahlklausel in Wohnraummietvertrag ist unwirksam
  • Widerrufsbelehrung in Gesetzesform geplant

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder ein paar lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Beitrag im Internethandel-Blog: Gestaltung von AGB
Im Internethandel-Blog haben wir im Zusammenhang mit einer aktuellen Studie der Hochschule Niederrhein einen Beitrag zur Frage der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Online-Handel veröffentlicht.
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Sächsisches Landessozialgericht: Zeitlicher Anwendungsbereich des § 275 Abs. 1c SGB V
Mit Beschl. v. 25. April 2008, Az. L 1 B 198/08 KR-ER hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 275 Abs. 1c SGB V sich nur auf Behandlungsfälle erstreckt, in denen der Patient nach dem 01. April 2007 in das Krankenhaus aufgenommen wurde. Für Altfälle gilt die allgemeine vierjährige Verjährung des Sozialrechts.
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BGH: Farbwahlklausel in Wohnraummietvertrag ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag, wonach Schönheitsreparaturen durch den Mieter in neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen sein sollen, unwirksam ist. Da kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters bestehe, bereits während der Mietzeit eine farbige oder nicht deckende Gestaltung zu untersagen, liege zur Unwirksamkeit führende unangemessene Benachteiligung des Mieters vor.

Widerrufsbelehrung in Gesetzesform geplant
Das Bundesministerium der Justiz hat einen neuen Entwurf für die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften vorgelegt. Danach soll die Widerrufsbelehrung in Gesetzesrang gehoben werden. Die nach derzeitiger Lage gegebene Ungleichbehandlung von Online-Shops und eBay-Händlern betreffend die Fragen von Widerrufsfrist, Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Kaufsache und Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht soll weitgehend beseitigt werden.
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