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Herausgegeben am 10.06.2008

Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: Juni 2008

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Inhalt:

  • Relaunch unserer Website
  • AG Halle (Saale): Zahlungspflicht des nicht krankenversicherten Krankenhauspatienten
  • AG Bensheim: Abrechnungsbetrug durch Pflegedienst
  • OLG Naumburg: Keine Überwachungspflicht der finanzierenden Bank ohne besondere Vereinbarung
  • LG Berlin: Keine Abmahnkosten für zusätzlichen Patentanwalt

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder ein paar lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Relaunch unserer Website
Wir haben unsere Website umfassend überarbeitet. Das moderne Erscheinungsbild beinhaltet insbesondere einen umgestalteten Navigationsbereich. Unsere Informationen sind für Sie jetzt noch schneller und effizienter abrufbar. Klicken Sie doch mal rein!

AG Halle (Saale): Zahlungspflicht des nicht krankenversicherten Krankenhauspatienten
Gehen die Parteien des Krankenhausbehandlungsvertrages irrig davon aus, es bestehe eine Krankenversicherung zugunsten des Patienten, ist der Vertrag nach den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen. Dies führt, wie das AG Halle (Saale) mit Urt. v. 21. Februar 2008 – 93 C 2754/07 entschieden hat, dazu, dass der Patient zur Entrichtung des Krankenhausentgelts verpflichtet ist. Es sei nicht Sache des Krankenhauses, für den Versicherungsschutz des Patienten zu sorgen.
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AG Bensheim: Abrechnungsbetrug durch Pflegedienst
Das AG Bensheim hat mit Urteil vom 17. November 2004, Az. 22 Js 13439/99 – 5 Ls VII entschieden, dass die Abrechnung von Leistungen der Behandlungspflege, die entgegen den vertraglichen Vereinbarungen durch nicht examiniertes Personal erbracht worden sind, den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betruges gemäß § 263 StGB erfüllt. Die angeklagte Pflegedienstinhaberin wurde, trotz eines umfassenden Geständnisses, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.
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OLG Naumburg: Keine Überwachungspflicht der finanzierenden Bank ohne besondere Vereinbarung
Nach dem von uns auf Seiten des beklagten Kreditinstituts erstrittenen Urteil  des OLG Naumburg vom 08. Mai 2008, Az. 2 U 172/07, beinhaltet der Darlehensvertrag mit dem Bauherrn, der die Bank Rahmen der Neuerrichtung einer Immobilie einzig zu Finanzierungszwecken eingeschaltet hat, grds. keine Verpflichtung zur Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens. Überwachungspflichten bestehen nur, wenn dies besonders vereinbart ist. Die in einem Darlehensvertrag aufgenommene Zweckbestimmung dient einzig den Interessen der kreditausgebenden Bank.
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LG Berlin: Keine Abmahnkosten für zusätzlichen Patentanwalt
Bei Markenrechtsverstößen gibt es keinen „Regelstreitwert“. Es ist immer von den Umständen des Einzelfalls auszugehen, sodass bei Verstößen durch einen kleinen Internet-Shop ein Streitwert von € 20.000,00 anzunehmen ist. Zudem verstößt der Geschädigte, wenn er bei einem einfachen Markenrechtsverstoß bereits für die Abmahnung neben dem Rechtsanwalt auch einen Patentanwalt einschaltet, gegen seine Schadensminderungspflicht. Er kann dann keinen Ersatz seiner Kosten für den Patentanwalt fordern. Dies hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 18. September 2007, Az. 15 O 698/06, entschieden.
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