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Herausgegeben am 10.03.2009
Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann
Ausgabe: März 2009

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Inhalt:

  • Bundesrat verabschiedet Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
  • BSG: Vergütungsanspruch nur bei objektiver Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung
  • BAG: Doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag unwirksam
  • BGH : Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam
  • OLG Brandenburg: „Man darf auch ohne“ – Übermittlung einer Papierrechnung bei Verbraucherverträgen nicht notwendig

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Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

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Bundesrat verabschiedet Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 dem Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) zugestimmt. Für das Jahr 2009 erhalten die Krankenhäuser 3,5 Mrd. Euro oder fast 7% zusätzliche Mittel. Den Krankenhäusern werden mit dem Gesetz auch langfristig bessere Perspektiven in der Investitionsfinanzierung eröffnet. Dazu gehört die Sicherheit, dass notwendige Investitionsmittel plan- und berechenbar fließen.
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BSG: Vergütungsanspruch nur bei objektiver Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung
Das BSG ist mit Urt. v. 16. Dezember 2008 – B 1 KN 1/07 KR R seiner neueren  Rechtsprechungslinie gefolgt, wonach die Frage, ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, sich allein nach medizinischen Erfordernissen richtet. Aufgrund dessen sei in Fällen, in denen lediglich noch auf einen freien Heimplatz gewartet werde, ein Vergütungsanspruch des Krankenhauses nicht gegeben.
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BAG: Doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag unwirksam
Das BAG hat sich in seinem Urt. v. 20. Mai 2008 – 9 AZR 382/07 mit der Wirksamkeit von so genannten doppelten Schriftformklauseln in Arbeitsverträgen befasst. Solche Klauseln, mit denen aus Arbeitgebersicht die Entstehung einer betrieblichen Übung verhindert werden soll, sind demnach unwirksam, wenn sie entgegen § 305b BGB den Eindruck erwecken, dass auch eine mündliche individuelle Vertragsabrede wegen Nichteinhaltung der Schriftform gem. § 125 S. 2 BGB unwirksam sein soll.
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BGH : Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urt. v. 18. Februar 2009 – VIII ZR 166/08 seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen.

 

OLG Brandenburg: „Man darf auch ohne“ – Übermittlung einer Papierrechnung bei Verbraucherverträgen nicht notwendig
Das OLG Brandenburg hat mit Urt. v. 05. November 2008 – 7 U 29/08 entschieden, dass im Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher keine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Rechnung, gleich in welcher Form, zu übermitteln. Nach Ansicht des Gerichts verstößt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem Verbraucher, wonach der Kunde eine Online-Rechnung akzeptiert und auf den Versand einer Rechnung per Briefpost verzichtet, nicht gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist wirksam.
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